Am 11.12.2014 reichte Frau NR Margrit Kessler die Motion 14.4164‚ Cannabis für Schwerkranke‘ ein. Darin beauftragte sie den Bundesrat, gestützt auf Art. 8 Abs. 5 BetmG im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojektes zu prüfen, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürlicher Cannabis als Alternative zu synthetisiertem Cannabis oder mittels Magistralrezeptur hergestellter Cannabistinktur verwendet werden kann. Damit soll untersucht werden, ob eine Zulassung solcher Cannabismedikamente für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Krankheitsbildern (Multiple Sklerose, Parkinson, ALS, Aids, Krebsleiden, chronische Schmerzen, arthritische und rheumatische Erkrankungen, etc.) möglich ist.
Die Studie soll die, in der Antwort des Bundesrates auf oben erwähnte Motion, versprochenen Entscheidsgrundlagen erarbeiten. Dabei sollen wissenschaftliche, methodologische, wirtschaftliche, rechtliche Fragen in Bezug auf cannabinoidhaltige Arzneimittel (auf Basis von halb-/synthetisch hergestellten Präparaten oder Cannabis sativa) in der Schweiz beantwortet werden. Das BAG bereitet einen Bericht z. H. des Bundesrates vor.