ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
15.026382
Projekttitel
Recherche sur la mise en oeuvre par les cantons de l'art. 55a LAMal

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
Anzeigen
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
Anzeigen
-
-
Projektbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Abstract
Anzeigen
-
-
-
Publikationen / Ergebnisse
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Krankenversicherung, Beschränkung, Zulassung, ambulant, Leistungen, Ärzte
Schlüsselwörter
(Französisch)

Assurance-maladie, limitation, admission, ambulatoire, prestations, médecins

Kurzbeschreibung
(Deutsch)
siehe französische Version
Kurzbeschreibung
(Französisch)

L’objectif de l’étude est de fournir un panorama complet de la mise en œuvre de l’art. 55a LAMal, dans ses différentes versions, par les cantons, ainsi que leur appréciation de ce dispositif.

Projektbeschreibung
(Deutsch)
Vor dem Hintergrund von Diskussionen um die Steuerung des ambulanten Bereichs im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beauftragte das Bundesamt für Gesundheit das Büro Vatter, Politikforschung &  beratung mit einer Studie um herauszufinden, wie sich die Kantone bisher der Zulassungsbeschränkung bedient haben, wie sie sie vor Ort umgesetzt haben, wie sie das Steuerungsinstrument beurteilen und welche Schwierigkeiten sich bei seiner Anwendung zeigen. Zunächst wurden die rechtlichen Erlasse aller Kantone zur Zulassungsbeschränkung von 2002 bis 2015 beschafft und systematisch analysiert. Der zweite Schritt bestand in einer schriftlichen Befragung der für die Umsetzung zuständigen kantonalen Stellen (Gesundheitsämter). Zur Vervollständigung der Informationen erfolgten ergänzende Telefongespräche mit einer Vertretung der zuständigen Umsetzungsbehörde jedes Kantons.
Projektziele
(Deutsch)

Zielsetzung
(Ebene Auftrag)

Wirkungsumschreibung
(Ebene Auftrag/Ziel)

Wirkungsindikatoren

Das Ziel der Studie ist die Bereitstellung eines vollständigen Überblicks über die Umsetzung von Artikel 55a KVG in seinen verschiedenen Versionen durch die Kantone. Ebenso soll sie aufzeigen, wie die Kantone die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung und ihren Effekt bewerten.

Die Ergebnisse sind in einem Bericht festgehalten.

Der Schlussbericht enthält mindestens folgende Elemente:

  • Einführung
  • Methodologie
  • Ergebnisse der Datensammlung
  • Ausführliche Beschreibung der Umsetzung in jedem Kanton 
  • Zusammenfassung nach Frage
  • Tabellarischer Überblick über die Umsetzungen (nach Kanton und nach Frage)
  • Beurteilung des Regelwerks aus Sicht der Kantone
  • Empfehlungen
  • Grenzen der Studie, Probleme
  • Executive Summary

Die Studie lässt die folgenden Rückschlüsse zu:

  • Wie haben die Kantone die Zulassungsbeschränkung seit ihrer Einführung umgesetzt?
  • Wieso haben die Kantone die Zulassungsbeschränkung in dieser Form umgesetzt?
  • Wie beurteilen die Kantone die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung?
  • Welche Kantone haben eine vergleichbare Praxis betr. Zulassungsbeschränkung ausgeübt / eine ähnliche Evaluation der Zulassungsbeschränkung vorgenommen?

Interessante Lösungsansätze der Kantone betr. Zulassungsbeschränkung sind im Bericht identifiziert.

Die Empfehlungen im Bericht ermöglichen, die Beschreibung der relevanten Verordnungsbestimmungen bezüglich der Zulassungsbeschränkung auf Bundesebene zu verbessern.

Abstract
(Deutsch)

Zwischen 2002 und 2011 wandten alle 26 Kantone die Zulassungsbeschränkung an. Die Hauptmotive dafür waren, die Kostenentwicklung einzudämmen und eine sich abzeichnende Überversorgung zu verhindern. Ab 2013 wandten 18 Kantone die Zulassungsbeschränkung an. 8 Kantone verzichteten auf die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung vor allem mit Zweifeln an der Wirksamkeit des Instruments.

Die Kantone setzen die Zulassungsbeschränkung in der Regel pragmatisch um. Die Höchstzahlen gemäss VEZL spielen bei dieser Einzelfallprüfung aus verschiedenen Gründen oft keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Die Höchstzahlen sind vor allem aus juristischen Gründen die Referenzgrösse zur Begründung der Ablehnung von Zulassungsgesuchen. Am häufigsten prüfen die Kantone bei konkreten Zulassungsgesuchen im Einzelfall, ob ein Bedarf an weiteren Leistungserbringern besteht. Fast alle Kantone erlauben Ausnahmezulassungen von einzelnen Leistungserbringern.

Die meist zitierten Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Zulassungsbeschränkung beziehen sich auf die Konzeption des Instruments an sich: anerkannte normative Grundlagen zur Bestimmung des Bedarfs, Instrumente sowie präzise und aktuelle Daten zur Beurteilung der Versorgungssituation für umfassende Analysen fehlen. Dass die Zulassungsbeschränkung auf Bundesebene wiederholt auf wenige Jahre befristet war, hatte für die Kantone fehlende Planungssicherheit zur Folge.

Eine knappe Mehrheit von 14 Kantonen beurteilt die Eignung der Zulassungsbeschränkung als Instrument zur Eindämmung des Kostenwachstums positiv. Die Eignung zur fachlichen und regionalen Steuerung des ambulanten Angebots beurteilen je 13 Kantone positiv und negativ.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Le rapport est publié sur le site internet de l‘OFSP : http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/06392/06517/index.html?lang=fr