Am 1. Mai 2014 ist das teilrevidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG 1) in Kraft gesetzt worden. Dabei verlangt der Bund von den Kantonen für die Arbeitszonen die Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung. Mit 40 % an unbebauten Flächen befindet sich hier der grösste Reserveanteil. Bei den Mindestanforderungen an die kantonalen Richtpläne begnügt sich der Bund mit der Benennung von Aufgabe und Zuständigkeit zur Einführung dieser Arbeitszonenbewirtschaftung. Die Konkretisierung überlässt er den Kantonen, getreu der verfassungsmässigen Kompetenzregelung in der Raumplanung.
Im gemeinsamen Workshop mit den Kantonen vom 27.8.2014 beantwortete das ARE eine erste Auswahl an Fragen der Kantone zur Umsetzung von RPG 1. Die Reaktionen der Kantone auf die Antwort des ARE zur Frage nach den Vorstellungen und den Erwartungen des Bundes zur Arbeitszonenbewirtschaftung fielen kontrovers aus. Im Nachgang mussten ARE und Kantonsvertreter, angeführt durch die KPK-Präsidentin, nochmals auf die Frage zurück kommen, ob die Thematik nun gemeinsam zu vertiefen sei oder nicht. Es folgte am 5.11.2015 ein Workshop ARE-KPK, der sich ausschliesslich der Arbeitszonenbewirtschaftung widmete. Neben den meisten Kantonsplanern nahmen diesmal auch Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Wirtschaftsämter teil. Dazu erteilte das ARE der VLP-ASPAN den Auftrag, zu dieser Veranstaltung einen Synthesebericht zu erstellen. Darin wiedergegeben sind einleitend die bundesrechtlichen Vorgaben und die Mindestanforderungen an die kantonalen Richtpläne, sodann die Inputreferate der Wirtschaftsvertreter und die Kantonsbeispiele sowie schliesslich die Diskussion im Plenum. Das ARE ergänzte in der Synthese die Ausgangslage und das Schlusswort und im Anhang die Erwähnung der Modellvorhaben, die aktuell zu dieser Thematik bearbeitet werden. Der Synthesebericht wurde ins Französische übersetzt. Er bildet nun die Grundlage, auf der nochmals im kleinen Kreis zwischen ARE und Kantonsvertretern die Erkenntnisse reflektiert und ein allfälliges gemeinsames Vorgehen festgelegt wird.