ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
15025AFSL
Projekttitel
Zweitwohnungen_Campingplätze

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Abstract
Anzeigen
-
-
-
Umsetzung und Anwendungen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Zweitwohnungen: Campingplätze

BHP Raumplan AG

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Während der Umsetzung der Verordnung vom 22. August 2012 über Zweitwohnungen ist die Frage, ob Unterkunftsarten auf Campingplätzen nicht auch als Zweitwohnungen zu bewerten seien, verschiedentlich aufgetreten. Einerseits sind dies Holzbauten oder andere wohnungsähnliche Bauten, andererseits sind dies grössere, sehr gut eingerichtet Wohnwagen, welche zwar über Räder verfügen, aber offensichtlich nicht mehr bewegt werden. Diese zeichnen sich meistens durch kleine Anbauten oder Gärtchen um den Wohnwagen aus. Betrachtet man Angebote auf den Internetseiten verschiedenster Campingplätze, sind diese "Mobilehomes" oft sehr luxuriös eingerichtet, d.h. sie können durchaus mit Heizung, Whirlpool, Badewanne u.a. ausgestattet sein.

Eine erste interne Analyse hat gezeigt, dass es einerseits durchaus Argumente gibt, gewisse Unterkunftsarten auf Campingplätzen als "Ferienwohnungen" bzw. Zweitwohnungen zu klassieren. Beispielsweise, dass bei Bauten ohne Räder nicht die Absicht besteht, diese regelmässig an einen anderen Ort zu stellen, die luxuriöse Ausstattung gewisser Unterkunftsarten oder die Veränderung der Landschaft. Andererseits bestehen auch Argumente dagegen, diese Unterkunftsarten als Zweitwohnungen zu klassieren. Beispielsweise sind diese "Mobilehomes" meistens nicht im Boden verankert und könnten mit einem Kran ohne grössere Abbrucharbeiten wegtransportiert werden und einige sind mit Räder ausgestattet und gelten somit als "Fahrnis".

Aufgrund der verschiedenen Unsicherheiten in diesem Bereich ist eine vertiefte Analyse notwendig.

Projektziele
(Deutsch)

Die Studie soll aufzeigen, ob gewisse Unterkunftsarten auf Campingplätzen als Wohnungen bzw. als wohnungsähnlich beurteilt werden müssten und somit als Zweitwohnung gelten sollten, auch wenn sie nicht im GWR erfasst sind. Es soll ein Argumentarium mit Pros und Kontras erstellt werden und falls möglich, sollen Kriterien zur Bestimmung verschiedener Unterkunftsarten erarbeitet werden. Zudem sollen die wichtigsten Trends der künftigen Entwicklung von Campingplätzen dargelegt werden.

Beim Erstellen des Argumentariums ist auch die Frage zu diskutieren, inwieweit die Zweitwohnungsinitiative auch die Aspekte der sogenannten "Mobilehomes" auf Campingplätzen berührt.

Als Endprodukt soll ein Bericht mit Fallbeispielen und einem Argumentarium und möglichen Kriterien vorliegen, der die Frage beantwortet, weshalb gewisse "Mobilehomes" zu den Zweitwohnungen gezählt werden müssten oder weshalb nicht.

Abstract
(Deutsch)
Bei der Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Zweitwohnungsgesetzes stellt sich die Frage, ob Campingplätze generell von der Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes ausgeschlossen werden können oder ob gewisse Unterkunftsarten auf Campingplätzen auch als Zweitwohnungen zu bewerten sind. Aufgrund verschiedener Unsicherheiten in diesem Bereich hat sich eine vertiefte Analyse als notwendig erwiesen. Diese wurde im Rahmen dieses Projektes anhand der rechtlichen Grundlagen, der Begehung von Campingplätzen, dem Besuch des Suisse Caravan Salon und eines Workshops durchgeführt. Als Resultat liegt ein Argumentarium für den Umgang mit zweitwohnungsähnlichen Unterkunftsarten auf Campingplätzen vor. Es dient dem ARE als Grundlage für die weiteren Überlegungen zum Umgang mit Campingplätzen im Rahmen des Zweitwohnungsgesetzes.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
--