Der am 1. April 2013 in Kraft getretene neue Art. 11a Störfallverordnung (StFV) / Ordonnance sur les accidents majeurs (OPAM) verlangt die Koordination der Störfallvorsorge mit der Raumplanung im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung. Im Oktober 2013 wurde die Planungshilfe zu dieser Koordination publiziert. Die Problematik der Neubauten in rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen wird durch Art. 11a StFV und die Planungshilfe nicht entschärft. Im Rahmen der Anhörung zur Revision der StFV im 2013 (Aufnahme von Art. 11a) haben verschiedene Vollzugsstellen und Wirtschaftsverbände Lösungen zur Entschärfung dieses Konfliktes gefordert. Der Interessenskonflikt wird sich aufgrund der schweizerischen Raumordnungspolitik mit der Siedlungsentwicklung nach innen und der Erschliessung nahe der Verkehrsträger (Bahn, Strassen) weiter akzentuieren. Zudem hat die Anwendung der Planungshilfe gezeigt, dass die Koordination sehr aufwendig ist und Vereinfachungen gesucht werden müssen.
Unter der Federführung des BAFU erarbeitet eine breit abgestützte Arbeitsgruppe (Bundesbehörden, Kantone, Wirtschaftsverbände) Lösungen zur Entschärfung des Konfliktes von Neubauten in bestehenden Bauzonen neben Störfallanlagen und zur Verbesserung und Vereinfachung der Koordination Raumplanung/Störfallvorsorge generell.
Im Rahmen einer ersten Vorstudie zu diesem Thema wurde aufgezeigt, dass die in England und Holland erfolgreich angewendeten Ansätze über das Individualrisiko resp. lokale Risiko auch in der Schweiz zu einer einfacheren und effizienteren Koordination führen können. Die Vorstudie zeigt zudem den für eine Umsetzung in der Schweiz notwendigen Vertiefungsbedarf auf.
Um das lokale Todesfallrisiko als Beurteilungskriterium bei Raumplanungsfragen einzuführen, sind somit weiterführende methodische Arbeiten erforderlich, um den lokalen mit dem kollektiven Risikoansatz der Störfallverordnung zu verknüpfen. Diese werden im Rahmen dieses Forschungsprojektes angepackt.