Der Subventionsempfänger liefert detaillierte Informationen zu den ursächlichen Legionellen (Spezies, Serogruppe, Genotyp) und ihrem Vorkommen in der Schweiz. Diese Informationen werden vom Subventionsgeber benötigt, um wirksame Massnahmen gegen Legionellosen ergreifen zu können.
Seit Einführung der Meldepflicht haben sich in der Schweiz die Legionellose-Fälle mehr als verfünffacht: von 69 Fällen im Jahr 1999 (Melderate 0.9 pro 100‘000) auf 382 Fälle im Jahr 2015 (Melderate 4,6 pro 100‘000). Die Erkrankung weist trotz bestehender Behandlungsmöglichkeiten eine hohe Letalität auf. Auch haben jüngste Ausbrüche im Ausland (Deutschland, Spanien und Portugal) gezeigt, zu welchem Potential die Krankheit fähig ist, wenn Ausbrüche nicht rechtzeitig erkannt werden und unter Kontrolle gebracht werden können. Eine spezifische Überwachung und Know How-Entwicklung durch das Nationale Referenzlabor (NRL) in Zusammenarbeit mit dem BAG ist deshalb erforderlich.
Der Subventionsempfänger verpflichtet sich mit diesem öffentlich-rechtlichen Subventionsvertrag als Referenzzentrum Legionellen (NRL) im Sinne von Ziffer 1.2. folgende Aufgaben zugunsten der kantonalen und nationalen Gesundheitsbehörden, der Laboratorien und der Fachpersonen in der Schweiz zu erbringen: