Das Projekt konnte in der Deutschschweiz gemäss Konzept durchgeführt werden. Es wurden Beratungen in 10 Siedlungen durchgeführt, welche im April 2017 abgeschlossen werden konnten. Ein Teil der kleineren Umsetzungsarbeiten konnte durch das Beratungsteam durchgeführt werden. Die Planung von grösseren Aktivitäten (z.B. die Planung von Veloabstellanlagen) geht nun an andere Fachplaner, respektive die Verwaltungen. Das MIWO-Team ist dann nicht oder nur noch punktuell involviert.
Akquisitionsbemühungen für weitere Beratungsangebote in der Deutschschweiz sind in Vorbereitung. Das Interesse bei den bisherigen Umsetzungspartnern ist vorhanden. Art und Umfang der Aktivitäten sind aber abhängig wie die künftige Trägerschaft aussieht.
Die Akquisition von Siedlungen in der Romandie war wie erwartet schwierig, insbesondere auch die Suche nach einer geeigneten Co-Finanzierung durch Kantone, Städte oder Verwaltungen. Das Schwergewicht des Projektes wurde daher auf die Kommunikation gelegt. Die Strategie hat sich als richtig erwiesen. Aufgrund der Kontakte mit den Städten und Kantonen sowie an der Fachtagung vom 30.09.2016 konnten erste Projekte offeriert werden. Die Durchführung von Projekten ist aber abhängig von den Prioritäten innerhalb der Verwaltungen und kann kaum beschleunigt werden.
Alle Liegenschaftenverwaltungen, welche eine MIWO-Beratung in Anspruch genommen haben, waren am Schluss des Prozesses überzeugt, dass sie neue Erkenntnisse gewonnen haben. Sie sind sensibilisiert für das Thema Mobilität und wollen dieses bei der künftigen Arbeit vermehrt berücksichtigen. Sie sind auch bereit, künftig für diese Arbeiten Honorare zu bezahlen.
Es ist dennoch schwierig, neue Umsetzungspartner zu finden. Mobilitätsberatung in Wohnsiedlungen ist ein Nischenprodukt. Die Sensibilisierungsarbeit und die Akquisition von neuen Siedlungen übersteigt den Aufwand für eine «normale» Akquisition bei weitem, da ein neues Produkt angeboten wird, das noch weitgehend unbekannt ist. Soll das Projekt MIWO fortgeführt werden, so ist eine Finanzierung der Basisleistungen für Information und Erstberatungen durch die öffentliche Hand nach wie vor unabdingbar.