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Unité de recherche
OFSP
Numéro de projet
15.020310
Titre du projet
Exposition durch 2-Butanonoxim in Wohn- und Aufenthaltsräumen - Recherche

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Résumé des résultats (Abstract)
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Publications / Résultats
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Innenraumluft, Exposition, 2-Butanonoxim
Description succincte
(Allemand)
Recherche zu möglichen Quellen von 2-Butanonoxim in Innenräumen (z.B. Anstrichstoffe. Klebstoffe. Bodenöle. Dichtungsmassen), sowie zum aktuellen Stand der toxikologischen Bewertung in der Raumluft. Auswertung verfügbarer Messdaten (aus Projekt Mesqualair, von Messinstituten). Eingrenzung auf relevante Produktegruppen und Vorschlag für das weitere Vorgehen (z.B. Screening von Produkten. Raumluftmessungen).
Objectifs du projet
(Allemand)

Quellengruppen (bestimmte Typen von Bauprodukten und Bauchemikalien wie Beschichtungen, Klebstoffe Dichtungsmassen etc., die zu einer Exposition von Bewohnern von Wohn- und Arbeitsräumen führen könnten sind bekannt und im Hinblick auf deren Freisetzungspotential grob beurteilt.

Der aktuelle Kenntnisstand zu Kritischen Konzentrationen in der Innenraumluft und dazugehörige mögliche Risiken sind bekannt

Die Häufigkeit des Vorkommens von 2-Butanonoxim, so wie die Spannbreite der auftretenden Konzentrationen in verfügbaren unterschiedlichen Messreihen ist bekannt.

Résumé des résultats (Abstract)
(Allemand)

Im Rahmen von Innenraumluftmessungen werden immer wieder erhöhte Konzentrationen von 2-Butanonoxim (nachfolgend Butanonoxim) festgestellt. Butanonoxim ist gegenwärtig im europäischen Gefahrstoffrecht als kanzerogener Stoff in der Kategorie 2 eingestuft (canc. cat. 2; Antrag auf Umstufung in cat. 1B pendent). Aufgrund der verfügbaren Informationen stellt das Einatmen die wahrscheinlichste Exposition von Butanonoxim dar. 

Butanonoxim wird verbreitet als Hilfsmittel zur Verhinderung der Oberflächenhautbildung (sog. Antihautmittel) bei Alkydharzen eingesetzt. Ausserdem wird die Substanz auch einigen Holzschutz- und pflegeprodukten beigefügt. Der Gehalt von Butanonoxim beträgt in diesen Produkten in der Regel <1 Gew.-%. der Produktemasse. Das Antihautmittel verhindert die Hautbildung bei der Lagerung der Produkte vor dem Gebrauch. Sobald die Anstriche auf Oberflächen aufgebracht werden, verdampft das flüchtige Antihautmittel, wodurch der Trocknungsprozess beginnen kann. Eine wissenschaftliche Studie von Chang et al. (1998) hat gezeigt, dass unmittelbar nach Auftragen der Alkydharzfarben, die Butanonoxim-Konzentration in den Testkammern stark ansteigt. Aufgrund der raschen Emission, wurde mehr als 90 % des Butanonoxims innerhalb von 10 Stunden nach dem Lackieren freigegeben. Daraus lässt schliessen, dass das als Antihautmittel zugefügte Butanonoxim grundsätzlich rasch emittiert und durch effektive Ventilation abgeführt werden kann.

Silikondichtstoffe sind einkomponentige Poly(organo)siloxane, die bei Raumtemperatur mit der Luftfeuchtigkeit und bei Anwesenheit von Vernetzern zu elastischen Massen aushärten und danach ein kautschukelastisches Verhalten zeigen. Neutralhärtende Silikondichtstoffe enthalten Vernetzer auf Basis von Oximsilanen. Oximsilane werden in Dichtstoffen üblicherweise in Konzentrationen zwischen 4 und 6 Gew.-% eingesetzt. Während des Aushärtungsprozesses spalten die Oximsilane als Reaktionsprodukt Butanonoxim ab. Die Dauer bis zur vollständigen Aushärtung ist abhängig von der Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie der aufgetragenen Dicke der Dichtmasse. Bei fachgerechter Verarbeitung dauert der Aushärtungsprozess in der Regel einige Tage (Herstellerangabe).

Butanonoxim wird in der Europäischen Union EU in grossen Mengen (>1‘000 t/a) produziert respektive importiert. In der Schweiz werden meldepflichtige Stoffe beziehungsweise chemische Zubereitungen im Produktregister des Bundesamts für Gesundheit BAG erfasst. In diesem Register waren im September 2015 rund 2‘000 Produkte gelistet, die Butanonoxim (94 %) respektive ein Butanonoxim abspaltendes Oximsilan (6 %) enthalten. Über die Produktemengen, die in der Schweiz jährlich in den Verkehr gebracht werden, liegen keine Angaben vor. Sowohl Publikumsprodukte für den privaten Gebrauch wie auch gewerblich eingesetzte Produkte enthalten respektive emittieren Butanonoxim. Viele Produkte werden im Baugewerbe verwendet, womit schlussendlich die Nutzer von Wohn- und Aufenthaltsräumen von den Emissionen betroffen sind.

Das Umweltbundesamt UBA in Deutschland hat im Jahr 2015 für Butanonoxim einen Interventionsrichtwert von 60 μg/m3 und einen Vorsorgerichtwert von 20 μg/m3 festgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) gibt einen Normalwert von <1 μg/m3 und einen Auffälligkeits- sowie Orientierungswert von 3.6 μg/m3 an.
Bauprodukte werden in Deutschland als geeignet angesehen, wenn ihre Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen (VOC) in Prüfkammertests die Grenzwerte des AgBB einhalten. Ein Produkt erfüllt die Kriterien, wenn der TVOC-Wert nach 3 Tagen bei TVOC3 ≤10 mg/m3 respektive nach 28 Tagen bei TVOC28 ≤1.0 mg/m3 liegt. Für die Einzelstoffbeurteilung werden sogenannten NIK-Werte definiert. Der NIK-Wert für Butanonoxim beträgt 20 μg/m3. Neben Deutschland haben auch Frankreich und Belgien in der EU Erlasse über die VOC-Emissionen aus Bauprodukten in die Innenraumluft verabschiedet.

Im Rahmen der vorliegenden Studie standen vier Datensätze von Raumluftmessungen zur Verfügung, die bezüglich Butanonoxim-Konzentration ausgewertet werden konnten. Bei den von der Firma Bau- und Umweltchemie AG im Zeitraum von 2005 bis 2015 durchgeführten Raumluftmessungen (total 1891 Messpunkte), wurde bei 85 (4.5 %) Butanonoxim nachgewiesen (Bestimmungsgrenze 10 μg/m3). Die Messwerte liegen circa zu je einem Drittel unterhalb des Vorsorgerichtwerts (Richtwert I: 20 μg/m3), über dem Interventionsrichtwert (Richtwert II: 60 μg/m3) respektive zwischen den Richtwerten. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Abschlussmessungen nach Neubau oder einer Sanierung sowie einigen anlassbezogenen Messungen, denen in der Regel Geruchsbelästigungen oder Gsundheitsbeschwerden vorausgegangen sind. Die Häufigkeit der Richtwert-II-Überschreitungennimmt 4 Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten stark ab. Der Richtwert I wird bis8 Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten häufig überschritten. Nach 2-3 Monatennach Abschluss der Arbeiten klingen die Butanonoxim-Konzentrationen in der Raumluft von Neubauten und sanierten Gebäuden in der Regel unter den Vorsorgerichtwert respektive sind nicht tiefer als 10 μg/m3.

Bei den von Ecosens AG im Zeitraum von 2012 bis 2015 durchgeführten Raumluftmessungen handelt es sich mehrheitlich um anlassbezogene Messungen. Bei 32 Messpunkten von insgesamt 137 (23%) wurde Butanonoxim nachgewiesen (Bestimmungsgrenze 1 μg/m3). Der Vorsorgerichtwert wird mehrheitlich unterschritten (62.5%). Dabei handelt es sich um ca. doppelt so viele anlassbezogene Messungen wie Abschlussmessungen. Bei den Richtwert II-Überschreitungen (28 %) sind hingegen dreimal mehr Abschlussmessungen betroffen. Bei keinem der Messpunkte der MESQUALAIR-Studie wurde Butanonoxim gemessen. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die angewandte Messmethode (Passivsammler auf Aktivkohlebasis) für den Nachweis von Butanonoxim geeignet ist. Im Rahmen des LIWOTEV Forschungsprojektes wurden in 18 Bauten jeweils Ende Rohbau, Ende Ausbau und in 10 Objekten im Zeitraum von 39 bis 89 Tage nach Einzug der Bewohner Raumluftmessungen auf chemische Schadstoffe durchgeführt. In vier Objekten wurde nach der Ausbauphase eine relevante Konzentration von Butanonoxim in der Raumluft festgestellt. In zwei Objekten wurden Parkettöle eingesetzt. Diese enthalten als Additiv Butanonoxim und könnten für die hohen Konzentrationen verantwortlich sein. Bei den anderen beiden Objekten stammt das Butanonoxim mit grosser Wahrscheinlichkeit von Fugendichtungsmaterialien.

Grundsätzlich gibt es nur wenige praxisnahe Erfahrungen über das Verhalten von Butanonoxim-haltigen und emittierenden Produkten. Dazu werden Feldversuche mit ausgewählten Produkten unter unterschiedlichen Bedingungen empfohlen. Dabei könnten einerseits die Emissionen bei grossflächiger Anwendung gemessen werden, andererseits auch das Verhalten bei nicht optimalen Verhältnissen, wie sie auch auf Baustellen anzutreffen sind, untersucht werden (bspw. Holzöl auf feuchte Parkettflächen, Silikondichtstoffe bei kalten, trockenen Klimaverhältnissen, Produkte mit verschiedenen Gehalten an Butanonoxim/Oximsilane). Im Weiteren ist zu prüfen, ob der Gehalt an Butanonoxim/Oximsilanen in gewissen Produkten beschränkt werden muss, respektive ob Produkte mit einem hohen Gehalt aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Suivi
(Allemand)
Basierend auf den Ergebnissen der Recherche sollen in einer zweiten Phase Untersuchungen zum Konzentrationsverlauf von 2-Butanonoxim bei zwei typischen Quellen mit relevantem Belastungspotential durchgeführt werden. Dabei sollen realistische Situationen in Modellräumen mit realen Materialien und Einbausituationen simuliert werden, wobei die Raumbeladung relativ hoch sein sollte. Der Konzentrationsverlauf von 2-Butanonoxim und TVOC sollen jeweils einmal unter normalen und einmal unter ungünstigen Bedingungen (Störfaktoren, Verarbeitung) untersucht werden.
Publications / Résultats
(Allemand)
Schlussbericht „Studie Gesundheitsgefährdung durch 2-Butanonoxim in Wohn- und Aufenthaltsräumen in der Schweiz. Belastung – Toxikologie – Risikobeurteilung“,Ecosens AG, 15.Juli 2015, im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit.