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Forschungsstelle
EBG
Projektnummer
303-2016-04
Projekttitel
Bericht in Erfüllung des Postulats 14.4204: „Bekämpfung von Stalking in der Schweiz verbessern“

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Publikationssprachen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Häusliche Gewalt Stalking Prävention
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

In Erfüllung des Po. 14.4202 „Die Bekämpfung von Stalking in der Schweiz verbessern“ wird eine Übersicht zu international und national erfolgreichen Praxismodellen bei der Bekämpfung von Stalking verfasst.

Projektziele
(Deutsch)

Überblick über Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking im In- und Ausland zur Bekämpfung von Stalking

Abstract
(Deutsch)

Wie der vorliegende Forschungsbericht zeigt, ist Stalking ein komplexes Phänomen mit unterschiedlichen Ausprägungen und Facetten. Für die Bekämpfung von Stalking erschwerend kommt hinzu, dass – nach geltendem schweizerischem Recht – die Handlungen der stalkenden Person einzeln betrachtet oft unter der Schwelle der Strafbarkeit liegen. In ihrer Häufigkeit und Dauer greifen sie jedoch massiv und schädigend in den Alltag der Opfer ein.

Der vorliegende Bericht gibt erstmalig einen Überblick über Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking in der Schweiz und anderen Ländern. Vorgestellt werden innovative und erprobte Praxismodelle aus unterschiedlichen Handlungsbereichen wie der Unterstützung der Opfer, der Inverantwortungnahme von stalkenden Personen, der Risikoeinschätzung, der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und der Information und Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit. Ein Fokus wird auch auf das Phänomen des Cyber-Stalkings, das obsessive Nachstellen, Ausspionieren oder Bedrohen über das Internet, gelegt. Auch die Situation von Kindern, die von Stalking mitbetroffen sind, wird beleuchtet.

Download: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen/publikationen-zu-gewalt.html

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Wie bei der Bekämpfung anderer Gewalttaten ist auch bei Stalking eine koordinierte Zusammenarbeit der involvierten Stellen – wie Polizei, Opferhilfestellen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden – unerlässlich für ein erfolgreiches Vorgehen. Voraussetzung ist selbstverständlich die spezifische Ausbildung der involvierten Fachpersonen im Umgang mit Stalking. Denn Stalking weist eine Dynamik auf, die sich von anderen Gewaltformen unterscheidet. Stalking muss so früh wie möglich gestoppt werden, um Gewalteskalationen zu vermeiden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine direkte und zeitnahe Ansprache von Stalkenden durch die Polizei oder andere Behördenvertreter/innen in vielen Fällen bereits ein wirksames Mittel ist, um diese von ihrem Verhalten abzubringen. Dieses Instrument sollte deshalb nicht nur nach polizeilichen Interventionen, sondern bereits im Vorfeld als präventivpolizeiliche Massnahme in allen Kantonen Anwendung finden. Der Bericht schliesst mit gezielten Empfehlungen und weist auf Praxismodelle hin, die sich zur Umsetzung in allen Kantonen und Sprachregionen empfehlen.
Publikationssprachen
(Deutsch)
de / fr
it / en (Zusammenfassung)