Der Auftragnehmer erarbeitet ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis für ein kantonales Musterbaugesetz. Die einzelnen Kapitel sind dabei so detailliert zu umschreiben, dass ersichtlich wird, welche Regelungen sie umfassen. Für die einzelnen Regelungen sind hingegen keine Formulierungsvorschläge auszuarbeiten.
Im Entwurf des kommentierten Inhaltsverzeichnisses sollen auch mit dem Baurecht zusammenhängende Gebiete wie Umwelt-, Natur- und Heimatschutzrecht, Strassenrecht, Wasserbaurecht, Bergregal usw. angesprochen werden, der Fokus liegt hier aber beim Herausarbeiten der massgebenden Schnittstellen. Dieser Entwurf soll bis Mitte Juli 2015 vorliegen.
ln einer zweiten Phase soll der Entwurf mit einer breit zusammengesetzten Begleitgruppe, die vom ARE eingesetzt wird, besprochen und vertieft werden. Insgesamt sollen zwei bis maximal drei Sitzungen mit dieser Begleitgruppe durchgeführt werden. Eine erste Sitzung soll im September 2015 stattfinden. Den Inputs aus der Begleitgruppe hat der Auftragnehmer bei der Erarbeitung des konsolidierten Entwurfs Rechnung zu tragen. Dieser Entwurf soll bis Ende 2015 vorliegen.