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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
15060AFR
Projekttitel
Erarbeiten Musterstruktur für kant. Baugesetz

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Erarbeiten Musterstruktur für kant. Baugesetz

Prof. Dr. iur. Georg Müller, Erlinsbach

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Im Bericht vom 12. Dezember 2013 des Bundesrats über die Regulierungskosten wird das ARE beauftragt, einen Entwurf für eine Musterstruktur für ein kantonales Baugesetz zu erarbeiten. Diese Struktur soll als Grundlage für die (freiwillige) Verwendung durch die Kantone dienen. Mit dem Projekt soll ein Beitrag zur Standardisierung des Baurechts der Kantone geleistet werden. Sind die kantonalen Baugesetze gleichartig strukturiert, erleichtert dies die Zugänglichkeit und Verständlichkeit, namentlich auch für Interessenten aus anderen Kantonen. Dadurch können gewisse Vereinfachungen und Effizienzsteigerungen beim Bauen erzielt werden.

Bei der Erarbeitung einer solchen Musterstruktur sind namentlich die Kantone eng miteinzubeziehen, denn die erwähnte Effizienzsteigerung kann nur realisiert werden, wenn die Musterstruktur von möglichst vielen Kantonen übernommen wird. Der Bund nimmt hier lediglich eine Anstoss- und Koordinationsfunktion wahr.

Projektziele
(Deutsch)

Der Auftragnehmer erarbeitet ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis für ein kantonales Musterbaugesetz. Die einzelnen Kapitel sind dabei so detailliert zu umschreiben, dass ersichtlich wird, welche Regelungen sie umfassen. Für die einzelnen Regelungen sind hingegen keine Formulierungsvorschläge auszuarbeiten.

Im Entwurf des kommentierten Inhaltsverzeichnisses sollen auch mit dem Baurecht zusammenhängende Gebiete wie Umwelt-, Natur- und Heimatschutzrecht, Strassenrecht, Wasserbaurecht, Bergregal usw. angesprochen werden, der Fokus liegt hier aber beim Herausarbeiten der massgebenden Schnittstellen. Dieser Entwurf soll bis Mitte Juli 2015 vorliegen.

ln einer zweiten Phase soll der Entwurf mit einer breit zusammengesetzten Begleitgruppe, die vom ARE eingesetzt wird, besprochen und vertieft werden. Insgesamt sollen zwei bis maximal drei Sitzungen mit dieser Begleitgruppe durchgeführt werden. Eine erste Sitzung soll im September 2015 stattfinden. Den Inputs aus der Begleitgruppe hat der Auftragnehmer bei der Erarbeitung des konsolidierten Entwurfs Rechnung zu tragen. Dieser Entwurf soll bis Ende 2015 vorliegen.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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