2015 hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels entschieden, die Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zugunsten der Fachkräfteinitiative des Bundes (FKI) neu auszurichten. Ab dem 1. Januar 2017 werden verstärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Integration von Frauen ins Berufsleben unterstützt. Diese Neuausrichtung berücksichtigt zudem die Ergebnisse der vorliegenden Evaulation zum Pilotprojekt Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte. Das Projekt endet im Dezember 2016 nach acht Jahren. Die Evaluation zeigt, dass die Nachfrage der Unternehmen deutlich hinter den Erwartungen zurück blieb. Anstelle von eigenen Projekten ziehen Unternehmen es vor, standardisierte Dienstleistungen von Dritten zu übernehmen wie Zertifikate für familienfreundliche Arbeitsbedingungen oder Lohngleichheit. Diesem Umstand trägt die Neuausrichtung der Finanzhilfen Rechnung: Die Entwicklung solcher Dienstleistungen und Produkte wird begünstigt, womit Unternehmen auch weiterhin von den Finanzhilfen profitieren.
Medienmitteilung vom 29. März 2016: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61135