ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
EBG
Projektnummer
303-2015-03
Projekttitel
Evaluation Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Untersuchte staatliche Massnahme
Anzeigen
-
-
-
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
Anzeigen
-
-
-
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
Anzeigen
-
-
-
Executive summary/ Handlungsempfehlung
Anzeigen
-
-
-
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
Anzeigen
-
-
-
Publikationssprachen
Anzeigen
-
-
-
Publikationen / Ergebnisse
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Gleichstellungsgesetz Finanzhilfen unternehmensinterne Projekte
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz unterstützt der Bund die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben. Im Jahr 2008 hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen eines Pilotprojekts die Vergabe der Finanzhilfen auf Unternehmen auszuweiten. Das Programm der Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte ist befristet von 2009-2016. Während dieser Pilotphase soll sich erweisen, ob es gelingt, mittels Finanzhilfen die Betriebe dazu zu bewegen, Gleichstellungsmassnahmen zu treffen. Eine Evaluation soll zeigen, wie die Finanzhilfen während der Pilotphase genutzt wurden und Entscheidungsgrundlagen für die Weiterführung oder Einstellung des Programms liefern.
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Programm der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz für unternehmensinterne Projekte
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)

Das Programm der Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte ist als Pilotversuch angelegt. Während der Pilotphase von acht Jahren soll sich erweisen, ob es gelingt, mittels Finanzhilfen die Betriebe dazu zu bewegen, Gleichstellungsmassnahmen zu treffen. Die Evaluation soll diese Frage beantworten (siehe Artikel 9 der Verordnung Pilotprojekt Finanzhilfen GlG).

Verordnung 151.18. Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann in Unternehmen (Verordnung Pilotprojekt Finanzhilfen GlG) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20071918/200901010000/151.18.pdf

Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)

Legislaturprogramm 2011-2015
Leitlinie 7 Gleichstellung: Die Schweiz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter

Executive summary/ Handlungsempfehlung
(Deutsch)
Die Evaluation zeigt, dass die Nachfrage der Unternehmen deutlich hinter den Erwartungen zurück blieb. Anstelle von eigenen Projekten ziehen Unternehmen es vor, standardisierte Dienstleistungen von Dritten zu übernehmen wie Zertifikate für familienfreundliche Arbeitsbedingungen oder Lohngleichheit. Diesem Umstand soll eine Neuausrichtung der Finanzhilfen Rechnung tragen: Die Entwicklung solcher Dienstleistungen und Produkte soll begünstigt werden, womit Unternehmen auch weiterhin von den Finanzhilfen profitieren.
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)

2015 hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels entschieden, die Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zugunsten der Fachkräfteinitiative des Bundes (FKI) neu auszurichten. Ab dem 1. Januar 2017 werden verstärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Integration von Frauen ins Berufsleben unterstützt. Diese Neuausrichtung berücksichtigt zudem die Ergebnisse der vorliegenden Evaulation zum Pilotprojekt Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte. Das Projekt endet im Dezember 2016 nach acht Jahren. Die Evaluation zeigt, dass die Nachfrage der Unternehmen deutlich hinter den Erwartungen zurück blieb. Anstelle von eigenen Projekten ziehen Unternehmen es vor, standardisierte Dienstleistungen von Dritten zu übernehmen wie Zertifikate für familienfreundliche Arbeitsbedingungen oder Lohngleichheit. Diesem Umstand trägt die Neuausrichtung der Finanzhilfen Rechnung: Die Entwicklung solcher Dienstleistungen und Produkte wird begünstigt, womit Unternehmen auch weiterhin von den Finanzhilfen profitieren.

Medienmitteilung vom 29. März 2016: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61135

Publikationssprachen
(Deutsch)
D / F
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Zugehörige Dokumente