Im Bericht zur administrativen Entlastung von Unternehmen von 2011 hat der Bundesrat beschlossen, die Einführung eines Bürokratiemonitors zur Messung der subjektiven Wahrnehmung der administrativen Belastung zu prüfen. Im Herbst 2012 wurde der Bürokratiemonitor zum ersten Mal durchgeführt.
Damit das Instrument des Bürokratiemonitors im Rahmen des nächsten Bundesratsberichts zur administrativen Entlastung von 2015 evaluiert werden kann, ist eine zweite Ausgabe notwendig. Nur so ist eine Darstellung der Entwicklung seit der ersten Befragung sowie Aussagen über die Robustheit der Ergebnisse und die Erhebung möglich. Dies entspricht dem Auftrag des Bundesrates gemäss Massnahme M5 aus dem letzten Bericht zur administrativen Entlastung von 2011.