In verschiedenen zentraleuropäischen Ländern wird die Hofübernahme landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Erbfolge gefördert, indem diese unter gewissen Bedingungen zu einem vom Ertragswert abgeleiteten Wert anstatt zum Verkehrswert übernommen werden können. Ist der ermittelte Endwert zu hoch, muss der Betriebsnachfolger womöglich Teile des Betriebs verkaufen, um den anderweitigen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Abfindung der Miterben) nachkommen zu können; ist der ermittelte Wert hingegen zu tief, wird der Hofnachfolger im Vergleich zu Nachfolgern in anderen Sektoren, den Steuerzahlern sowie den Miterben bevorteilt. Anhand einer Literaturanalyse wurden die angewandten Bewertungsverfahren in Österreich, Deutschland und der Schweiz bezüglich Methodik, Datengrundlagen und getroffenen Annahmen verglichen, um grundsätzliche Unterschiede zu identifizieren und deren mögliche Auswirkungen auf die ermittelten Werte zu diskutieren.
Aus methodischer Sicht besteht ein klarer Revisionsbedarf des heutigen Schweizer Schätzverfahrens, denn die aktuelle Methode zur Ableitung der Wertansätze zur Ermittlung des landwirtschaftlichen Ertragswerts ist schwer nachvollziehbar und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemässer Unternehmensbewertung. Da sich das heutige Verfahren stark am Substanzwert orientiert, ist es denkbar, ein zukünftiges Schätzverfahren aus zwei Komponenten zusammenzusetzen. Beide Komponenten könnten unabhängig voneinander geschätzt werden. Für die Schätzung des Substanzwertes kann auf eine umfangreiche Literatur zurückgegriffen werden. Im Sinne der Kontinuität der Ertragswertschätzung würde eine solche Kombination mehr Möglichkeiten bieten. In den vorliegenden Analysen wurde das Risiko zukünftiger Bewirtschaftung nicht berücksichtigt. Hier gibt es ebenfalls Forschungsbedarf, um mögliche Verteilung des Gewinns und dessen Einfluss auf den Erwartungswert zu berücksichtigen.
Wenn die Wettbewerbsfähigkeit und Eigenverantwortung in der Landwirtschaft in Zukunft eine stärkere Rolle spielen soll (Schweizerischer Bundesrat, 20171) ist von einer grösseren Vielfalt bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Gewerben auszugehen. Entsprechend scheint es sinnvoll, auch eine Bewertungsmethode zu entwickeln, die dieser Vielfalt Rechnung tragen kann. D.h. die Methode sollte auch betriebsindividuelle ertragsrelevante Faktoren berücksichtigen können.
Der Schlussbericht liegt dem BLW vor.