Das Tiefenlager für radioaktive Abfälle enthält gemäss KEV ein so genanntes Pilotlager, das einen kleinen aber repräsentativen Anteil des gesamten Lagerinventars enthält. Im Pilotlager ist das Verhalten der Abfälle, der Verfüllung und des Wirtgesteins bis zum Ablauf der Beobachtungsphase zu überwachen. Die Ergebnisse dienen der Erhärtung des Sicherheitsnachweises und müssen auf das Hauptlager übertragbar sein.
In der Kernenergiegesetzgebung und der Richtlinie ENSI-G03 sind die Grundsätze zum Pilotlager und zu dessen Monitoringprogramm festgehalten. Das Projekt hat zu klären, ob weitere spezifische Regelungen für ein Pilotlager notwendig sind. Beispielsweise sind Aspekte zu den zu überwachenden Parametern, zur Sicherheit und Sicherung während der Beobachtungsphase, zur möglichen Auswahl der Abfallgebinde für ein Pilotlager zur Positionierung und Auslegung des Pilotlagers unter Bewahrung der Aussagekraft für das Hauptlager zu diskutieren.