Das ARE hat am 29.10.2012 gegen den Tessiner Nutzungsplan «Landschaften mit schützenswerten Bauten» (PUC-PEIP) vorsorglich Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereicht. Gleichzeitig hat das ARE seinen Willen bekräftigt, die Behörden des Kantons Tessin in ihrer Absicht zu unterstützen, den Plan bundesrechtskonform anzuwenden. Der Kanton Tessin verschärfte in der Folge die Auflagen zur Umnutzung der Rustici, das ARE zog einen Teil der Beschwerde zurück. Sie beschränkt sich derzeit noch auf die „violetten Zonen“, deren Grundlage von Stauffer & Studach AG erarbeitet worden ist (Dokumentation Juni 2013).
Gegenwärtig führt das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin die Verhandlungen zu den noch bestrittenen Sektoren („violette Zonen“) durch. An diesen Verhandlungen werden die Sektoren vor Ort besucht und die verschiedenen Positionen – Kanton, Bund (vertreten durch ARE) und Einsprechende (Gemeinden / Private) – protokolliert.
Die Augenscheine vor Ort zeigten bisher, dass bezüglich der Schutzwürdigkeit der Kulturlandschaften gemäss Art. 39 Abs. 2 RPV und ihrer Bauten ein unterschiedliches Verständnis besteht. Aus Sicht des ARE muss eine traditionelle Kulturlandschaft nach Art. 39 Abs. 2 RPV eine Einheit mit den traditionellen Bauten bilden, die als Zeugen der ehemaligen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsform die Landschaft prägen, so dass die Erhaltung der Bauten und der betreffenden Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit ein öffentliches Interesse darstellt. Bei den bestrittenen Sektoren handelt es sich um „schöne“ Landschaften, der traditionelle Charakter der Kulturlandschaft mit den Bauten ist aber oft umstritten. Da die Verhandlungen nur in vom ARE bestrittenen Perimetern stattfinden, ist es entsprechend schwierig, dem Gericht zu vermitteln, welche Vorstellungen das ARE zu einer schützenswerten traditionellen Kulturlandschaft gemäss Art. 39 Abs. 2 RPV hat. Die Fotodokumentation soll eine Grundlage bieten, die dem Gericht das Verständnis des ARE in dieser Frage aufzeigt und auch für andere Zwecke verwendet werden kann.