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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
14255AFSL-01
Projekttitel
Traditionelle Kulturlandschaften Dokumentation

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Traditionelle Kulturlandschaften Dokumentation

Stauffer und Studach, Chur

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Das ARE hat am 29.10.2012 gegen den Tessiner Nutzungsplan «Landschaften mit schützenswerten Bauten» (PUC-PEIP) vorsorglich Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereicht. Gleichzeitig hat das ARE seinen Willen bekräftigt, die Behörden des Kantons Tessin in ihrer Absicht zu unterstützen, den Plan bundesrechtskonform anzuwenden. Der Kanton Tessin verschärfte in der Folge die Auflagen zur Umnutzung der Rustici, das ARE zog einen Teil der Beschwerde zurück. Sie beschränkt sich derzeit noch auf die „violetten Zonen“, deren Grundlage von Stauffer & Studach AG erarbeitet worden ist (Dokumentation Juni 2013).

Gegenwärtig führt das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin die Verhandlungen zu den noch bestrittenen Sektoren („violette Zonen“) durch. An diesen Verhandlungen werden die Sektoren vor Ort besucht und die verschiedenen Positionen – Kanton, Bund (vertreten durch ARE) und Einsprechende (Gemeinden / Private) – protokolliert.

Die Augenscheine vor Ort zeigten bisher, dass bezüglich der Schutzwürdigkeit der Kultur­landschaften gemäss Art. 39 Abs. 2 RPV und ihrer Bauten ein unterschiedliches Verständnis besteht. Aus Sicht des ARE muss eine traditionelle Kulturlandschaft nach Art. 39 Abs. 2 RPV eine Einheit mit den traditionellen Bauten bilden, die als Zeugen der ehemaligen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsform die Landschaft prägen, so dass die Erhaltung der Bauten und der betreffenden Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit ein öffentliches Interesse darstellt. Bei den bestrittenen Sektoren handelt es sich um „schöne“ Landschaften, der traditionelle Charakter der Kulturlandschaft mit den Bauten ist aber oft umstritten. Da die Verhandlungen nur in vom ARE bestrittenen Perimetern stattfinden, ist es entsprechend schwierig, dem Gericht zu vermitteln, welche Vorstellungen das ARE zu einer schützenswerten traditionellen Kulturlandschaft gemäss Art. 39 Abs. 2 RPV hat. Die Fotodokumentation soll eine Grundlage bieten, die dem Gericht das Verständnis des ARE in dieser Frage aufzeigt und auch für andere Zwecke verwendet werden kann.

Projektziele
(Deutsch)
Anhand einiger ausgewählter traditioneller Kulturlandschaften im Tessin aber auch im Kanton Graubünden soll das Verständnis des ARE bezüglich einer Kulturlandschaft nach Art. 39 Abs. 2 RPV aufgezeigt werden. Ein solches Verständnis ist notwendig, um nachvollziehen zu können, weshalb die betreffenden Perimeter vom ARE bestritten sind.
Abstract
(Deutsch)

Im Auftrag wurden sechs traditionelle Kulturlandschaften, welche idealerweise eine Anwendung von Art 39 Abs. 2 RPV wiedergeben, fotografisch dokumentiert. Die Dokumentation besteht aus Gesamt-Landschaftsaufnahmen sowie aus Detail-Aufnahmen zu den landschaftsprägenden Bauen und zu besonderen noch erhalten Kulturlandschaftselementen. In einer kurzen Beschreibung (ca. 2-4 Seiten) werden die Besonderheiten erläutert, die auch fotografisch erfasst sind.

Als Kulturlandschaften wurden 4 Landschaften im Tessin bzw. im Kanton Graubünden ausgewählt.  

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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