Das ehemalige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)http://www.blv.admin.ch/ gesundheit_tiere/03007/?lang=de). 1 arbeitete zusammen mit den Kanto-nalen Veterinärämtern die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ aus. Unter anderem wird angestrebt, dass der Bund seine Führungsrolle und sein Engagement insbesondere in der Prävention, der Früherkennung und der Krisenvorsorge verstärkt (
Um ein wirksames Früherkennungs-System in der Schweiz aufzubauen, wurde im Bereich Monitoring des BVET anfangs 2012 das strategische „Projekt zum Aufbau der Früherken-nung von neu- und wiederauftretenden Krankheiten" gestartet. Aus diesem Projekt resultierte der neue Fachbereich Früherkennung. Dieser startete im Oktober 2012 und hat die Aufgabe, ein wirksames Früherkennungs-System aufzubauen und kontinuierlich zu betreiben. Ziel ist, künftige Tiergesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und damit grosse Schäden durch Seuchen zu verhindern (Tiergesundheitsbericht 2013: 12).
Das revidierte Tierseuchengesetz (SR 916.40), das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft ist, ermög-licht es dem BVET/Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit Arti-kel 57, Absatz 3, Buchstabe b, Früherkennungs- und Überwachungsprogramme durchzufüh-ren. Zu diesem Zweck sprach der Bundesrat im September 2011 für eine Übergangsphase von vier Jahren (2013 – 2016) 1.5 Mio. Franken pro Jahr. Zugleich beauftragte er das EVD bis Ende des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine Evaluation dieses Mitteleinsatzes durchzuführen.
Die Fachstelle Evaluation und Forschung (E+F) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) schreibt im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen diese Evaluation aus.