Die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich Spitalfinanzierung trat 2009 in Kraft. Die wichtigsten Elemente der neuen Spitalfinanzierung sind:
- die dual-fixe Finanzierung der Spitalleistungen (der Kanton übernimmt mindestens 55% und die obligatorische Krankenpflegeversicherung [OKP] höchstens 45% der Finanzierung),
- die kantonalen Spitalplanungen nach den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit,
- die freie Spitalwahl sowie die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen,
- die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen beruhen.
Die neuen Regeln und Grundsätze der Spitalfinanzierung bezwecken in der Hauptsache eine Eindämmung des Kostenwachstums in der OKP – dies unter Wahrung der Qualität der Leistungen. Seit Anfang 2012 werden die neuen Finanzierungsregeln umgesetzt. Gleichzeitig mit der KVG-Revision Spitalfinanzierung hatten die eidgenössischen Räte auch eine Revision des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern beschlossen, die 2012 in Kraft trat.
Um die Auswirkungen dieser Revisionen des KVG in den Bereichen Spitalfinanzierung und Risikoausgleich zu untersuchen, hat der Bundesrat am 25. Mai 2011 die Durchführung einer Evaluation von 2012 bis 2018 gutgeheissen.
Die Auswirkungen der Revision wurden in der ersten Etappe (2012 bis 2015) in sechs Themenbereichen wissenschaftlich untersucht:
1. Anteil der pauschalen Vergütungssysteme in den Spitälern vor 2012: Grundlagen
2. Einfluss der KVG-Revision auf die Kosten und die Finanzierung des Versorgungssystems
3. Einfluss der KVG-Revision auf die Qualität der stationären Spitalleistungen
4. Einfluss der KVG-Revision auf die Entwicklung der Spitallandschaft und Sicherstellung der Versorgung
5. Einfluss der KVG-Revision auf das Verhalten der Spitäler
6. Evaluation zu den Auswirkungen des verfeinerten Risikoausgleichs auf den Krankenversicherungswettbewerb
-> vgl. "
Zugehörige Projekte" für Studien der ersten Etappe in diesen Themenbereichen.
-> vgl. unten für den Zwischenbericht 2015
-> vgl. Projekt 16.000000 unter "
Zugehörige Projetkte" für den Schlussbericht (und die Einzelstudien der 2. Etappe)