ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BLV
Projektnummer
2.15.01
Projekttitel
Wenn die Wahl zur Qual führt – Auslegung und Umsetzung des tierschutzrechtlichen Qualzuchtverbots
Projekttitel Englisch
Torture in Animal Breeding - Interpretation and Implementation of the Swiss Animal Welfare Regulations on Torture Breeding

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
Anzeigen
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
Anzeigen
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Publikationen / Ergebnisse
-
-
-
Anzeigen
URL-Adressen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Tierschutz, Zucht, Qualzucht, Tierschutzrecht, verwaltungsrechtliche Massnahmen
Schlüsselwörter
(Englisch)
Animal welfare and protection, breeding, torture breeding, animal welfare law, administrative measures
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Seit 2008 enthält die Schweizer Tierschutzgesetzgebung ein Qualzuchtverbot, wonach die Anwendung natürlicher sowie künstlicher Zucht- und Reproduktionsmethoden bei den Elterntieren oder den Nachkommen keine durch das Zuchtziel bedingten oder damit verbundenen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen darf. Obgleich das Qualzuchtverbot sowohl in der Schweiz als auch im europäischen Ausland seit Jahren national und international geltendes Recht darstellt, wird es bislang nicht umgesetzt und der Zustand der Tierzucht ist prekärer denn je.[1]

Im Rahmen des Doktoratsprogramms der Universität Basel "Law and Animals – Ethics at Crossroads" wird Frau MLaw Nora Flückiger mit einer juristischen Dissertation unter der Betreuung der Gesuchstellerin und von Herrn Professor Marcel Alexander Niggli diese Problematik zum ersten Mal mit juristischem Fokus bearbeiten. Ziel ist es dabei, unter Einbezug der bestehenden Rechtsgrundlagen, des geplanten Entwurfs der Qualzuchtverordnung, sowie juristischer und veterinärmedizinischer Literatur dem Qualzuchtverbot zu seiner tatsächlichen Umsetzung zu verhelfen und einen Leitfaden zur Umsetzung des Qualzuchtverbots zu entwickeln – nicht nur in strafrechtlicher, sondern auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht. Die Dissertation soll sich dabei in drei Hauptteile gliedern: In einem ersten Teil soll über die Kombination von juristischem Fachwissen mit veterinärmedizinischen Erkenntnissen eine allgemeine Definition und Einstufung von Qualzuchtmerkmalen für Heim- und Nutztiere zu finden versucht werden. Im zweiten Teil soll die strafrechtliche Umsetzung des Qualzuchtverbots untersucht und im dritten Teil die Möglichkeit und Notwendigkeit verwaltungsrechtlich flankierender Massnahmen aufgezeigt werden. Auf diesem Weg wird nicht nur ein wissenschaftlich bisher noch kaum erforschtes, neues und zukunftsträchtiges interdisziplinäres Rechtsgebiet bearbeitet, sondern es soll auch den Straf- und Verwaltungsbehörden sowie der Politik eine Handhabe zur Anwendung und Umsetzung des Qualzuchtverbots gegeben werden. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Notwendigkeit der Bearbeitung des Qualzuchtverbots wird die vorliegende Dissertation zahlreiche Fragen tangieren, die juristisch nicht nur im Tierschutzrecht, sondern ganz grundlegend in zahlreichen anderen Rechtsgebieten von grosser Bedeutung sind. Zu denken ist dabei insbesondere an die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten von Staatszielen über das Strafrecht und das Zusammenspiel von Straf- und Verwaltungsrecht.

Das Tierschutzrecht bildet ganz grundsätzlich ein juristisch noch wenig bearbeitetes und erforschtes Gebiet, eine juristisch differenzierte Auseinandersetzung mit dem Qualzuchtverbot im Speziellen fehlt bislang gänzlich.[2] Grund dafür könnte sein, dass die Umsetzung des Qualzuchtverbots eine Kombination von juristischem Fachwissen mit veterinärmedizinischen Erkenntnissen erfordert, welche die Fachkenntnisse von Juristen und Veterinärmedizinern in der Regel überfordert. Aufgrund ihrer interdisziplinären wissenschaftlichen Ausbildung sowie ihrer besonderen praktischen Erfahrungen bringt Frau Flückiger die Voraussetzungen für die Bearbeitung dieser schwierigen Thematik mit.[3]



[1] Vgl. nachstehend die Erläuterungen in Ziff. 2.

[2] Vgl. nachstehend Ziff. 2.2.1.

[3] Vgl. hierzu den Curriculum Vitae von Frau Flückiger, der im Rahmen dieses Projektantrages eingereicht wurde.

Kurzbeschreibung
(Englisch)

Since 2008, the Swiss legislation on animal welfare bars natural and artificial breeding and reproduction methods causing the parent animals or the offspring pain, suffering, harm or behavioural disorders that result from or are associated with the breeding objective. Even though the ban on torture breeding has been in force in Switzerland as well as other European countries for several years and is also stated in international treaties, the regulations have not been implemented so far and conditions in animal breeding are at their worst.

With her doctoral thesis, Ms MLaw Nora Flückiger approaches this problem for the first time with a judicial focus –overseen by the applicant and by Prof. Dr. iur. Marcel Alexander Niggli as well as supported by the doctoral programme "Law and Animals – Ethics at Crossroads" of the University of Basel. Incorporating the existing legal regulations, the envisaged draft of an ordinance on torture breeding as well as judicial and veterinary literature the doctoral thesis aims at interpreting and implementing Swiss regulations on torture breeding – not only in penal law but also in administrative law. The thesis will be divided into three parts: In the first part, a generally applicable judicial interpretation of torture breeding regulations and an evaluation of symptoms and features of torture breeding will be developed, taking into consideration the existing and pending legal regulations as well as judicial and veterinary literature. The second part will focus on the implementation of the ban on torture breeding in penal law and the necessary material and procedural elements. In the third part, the possibility and necessity of accompanying administrative measures will be explored. The doctoral thesis on hand will not only address the issue of a legally scarcely researched, new and seminal interdisciplinary field of law, but aims at offering penal and administrative authorities as well as politicians a practical handle on interpretation and implementation of regulations on torture breeding supporting an effective implementation of the ban. Alongside the jurisprudential and practical necessity of the legal research on the ban on torture breeding itself, this dissertation will not only address the question of animal welfare law but also several basic questions of other fields of law such as the limits of implementing national objectives by penal law and the interaction of penal law and administrative law.

Animal welfare law is in itself a legally scarcely researched field; a judicial differentiated discussion of the ban on pain breeding in particular is lacking altogether. One reason for this gap in judicial research and the lack of a constructive junction of judicial and veterinary expertise might be that not only legal knowledge is needed, but also veterinary insights, which may overstrain the abilities of the experts of both fields respectively. Taking into account Ms Flückiger's interdisciplinary education as well as her practical experiences and her longlasting and ongoing work for the Foundation of the Animal in Law (Stiftung für das Tier im Recht, TIR), she is uniquely qualified for the research of this particular topic. In addition to her own qualifications, Ms Flückiger will be supported by the applicant, being a professor for administrative law, by Prof. Dr. iur. Niggli, being a professor for penal law, and by Mrs em. Prof. med. vet. Dr. Sommerfeld-Stur as a veterinarian. Combined with the support of the doctoral programme of the University of Basel a successful termination of this project is to be expected.

Projektziele
(Deutsch)

Wie gezeigt wurde, stellt das Qualzuchtverbot in zahlreichen Ländern bereits seit Jahren national oder international geltendes Recht dar – so auch in der Schweiz. Trotzdem ist es bislang sowohl im europäischen Ausland als auch in der Schweiz noch kaum zu Verurteilungen gekommen, obgleich der Zustand in der hobbymässigen und landwirtschaftlichen Tierzucht prekär ist.[1] Auch in wissenschaftlicher Hinsicht fehlt es bislang an einer einschlägigen Bearbeitung des Themas aus juristischer Sicht.[2] Das hier vorgestellte Projekt will versuchen, diese Lücke zu schliessen und durch eine fundierte wissenschaftliche Analyse dem tierschutzrechtlichen Ziel, Qualzuchten inskünftig zu unterbinden, Vorschub zu leisten. Ziel ist es dabei, Behörden und Gerichten eine praktische Handhabe und wissenschaftliche Grundlage zur Umsetzung des Qualzuchtverbots zu geben – nicht nur in individualstrafrechtlicher, sondern auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus kann das Projekt durch die Erarbeitung der juristischen Grundlagen einen Wegweiser für die künftig notwendige, veterinärmedizinische Forschung im Bereich der Qualzucht liefern.



[1] Vgl. die Erläuterungen oben unter Ziff. 2.1.

[2] Vgl. Ziff. 2.2.1.

Publikationen / Ergebnisse
(Englisch)
Thurnherr, D.; Flückiger, N. (2016) Wenn die Wahl zur Qual führt – Auslegung und Umsetzung des tierschutzrechtlichen Qualzuchtverbots
Zugehörige Dokumente
URL-Adressen
(Deutsch)