Die Studie kam zu folgenden Ergebnissen:
1. Generell zeigte sich, dass in Bezug auf Bauweise und Einstreumaterialien sehr unterschiedliche Konzepte umgesetzt wurden, was wohl auch auf die häufig fehlenden kantonalen Vorgaben zurückzuführen ist. Die Mehrheit der Laufhöfe war mit Holzschnitzeln oder feinem Kies eingestreut, wogegen ein Drittel der Laufhöfe entweder mit nicht-scharrbarem Material oder gar nicht eingestreut wurde. Nur scharrbare Einstreu entspricht den Anforderungen der RAUS-Verordnung. Ein Einstreuwechsel wurde nur in einzelnen Laufhöfen während des Umtriebes oder zwischen zwei Umtrieben durchgeführt.
Die untersuchten Ausläufe mit RAUS-konformer Einstreu boten im Mittel 10 m2 Platz für 100 Hennen. 20 % der Laufhöfe waren teilweise (zu Ø 12,6 %) überdacht. Bei etwa zwei Drittel der Betriebe war der Untergrund befestigt.
Hinsichtlich des Investitionsbedarfes für die Erstellung und des Arbeitsaufwandes für den Unterhalt gaben die Betriebsleiter durchschnittliche Kosten von 500 CHF pro 100 Hennen (369 CHF bei Kies, 632 CHF bei Holzschnitzel) und im Mittel 6 Stunden Arbeit pro Umtrieb an. Als positive Eigenschaften des Laufhofes wurden die Wetterunabhängigkeit und die Weideschonung bewertet. Probleme sahen die Befragten bei der Tiergesundheit.
2. Würmer traten erwartungsgemäß in hoher Prävalenz bei allen Laufhoftypen in Kot- und Einstreuproben auf. Ein häufiger Einstreuwechsel führte nicht automatisch zu einer Reduktion der Belastung. Der Aufwand für die Pflege des Laufhofs und das Platzangebot hatten einen unerwarteten Effekt auf die Parasitenbelastung: es wurden signifikant niedrigere Wurmeiausscheidungen für selteneren Einstreuwechsel, befestigten Untergrund und ein Platzangebot von < 10 m2 je 100 Hennen verzeichnet.
Holzschnitzel hatten gegenüber feinem Kies in Bezug auf den Wurmbefall der Hennen leichte Vorteile, hingegen war die Belastung mit Schimmelpilzen und Hefen in Kies geringer als in Holzschnitzeln. Aus hygienischer Sicht gibt es deshalb keine eindeutigen Vorteile für eines der beiden RAUS-konformen Einstreumaterialien.
Die Nährstoffwerte zeigen erhebliche Belastungen des Bodens der Laufhöfe. Damit ist eine befestigte Unterlage mit Entwässerung, die Auswaschungen vermeiden und Nährstoffe nutzbar machen kann, für alle Systeme vorteilhaft.
3. Die meisten Kantone haben noch keine klare Vorgabe zu Laufhöfen bei Legehennen. Der Kanton Aargau hat zusammen mit anderen Nordwestschweizer Kantonen und dem Kanton Bern die bisher weitreichendsten Regelungen entwickelt. In einem dazu online publizierten Merkblatt werden unbefestigte Laufhöfe in gewissen Zonen explizit erlaubt. Vorgeschrieben ist, dass die Einstreu regelmässig gewechselt wird. Bisher verlangen nur einzelne Kantone grundsätzlich eine Befestigung. Keine kantonale Fachstelle für Umweltfragen macht Angaben zur minimalen oder maximalen Grösse des Laufhofs. Die Frage der Befestigung ist sehr unterschiedlich geregelt. Oft ist die Regelung so, dass ein permanenter Laufhof befestigt sein soll.
Gespräche mit den kantonalen Ämtern ergaben, dass der Wunsch nach einem einheitlichen Vorgehen in Zusammenarbeit mit BLW und BAFU besteht. Eine Arbeitsgruppe zu Gestaltung, Bau und Unterhalt von Geflügel-Laufhöfen könnte zur Klärung der Situation beitragen, was von Kantonen und auch von der Praxis begrüsst würde.