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Forschungsstelle
AGS
Projektnummer
14.21.3.1
Projekttitel
Futtermittelsicherheit (amtliche Futtermittelkontrolle)
Projekttitel Englisch
Feed safety (official feed control)

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Kunden/Berichterstattung
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Englisch)
Feed safety, official feed control, feedstuffs, analysis, inspections
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Futtermitte bezweckt, dass für die Ernährung der Nutz- und Heimtiere einwandfreie Futtermittel zur Verfügung stehen, um den Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie der Umwelt sicherzustellen.
Die in der Nutztierernährung eingesetzten Futtermittel beeinflussen die Qualität der Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch, Eier und Honig nachhaltig. Die amtliche Futtermittelkontrolle stellt eine der Lebensmittelkontrolle vorgelagerte Überwachung dar. In diesem Rahmen werden Futtermittelproben auf unerwünschte und verbotene Stoffe untersucht, um die Qualität und Sicherheit der einheimischen und eingeführten Produkte zu überprüfen.
Die Futtermittel für die Nutz- und Heimtiere müssen korrekt deklariert sein, damit einerseits der Täuschungsschutz gewährleistet ist und andererseits die Tiere bedarfsgerecht ernährt werden.

Verstösse werden gemäss Landwirtschaftsgesetz (Art. 169) sanktioniert.

Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Kontrolle ohne Überschneidungen wird die amtliche Futtermittelkontrolle im Rahmen des Nationalen Kontrollplanes mit anderen Kontrollen (Lebensmittel-, Tierarzneimittel- und Tierseuchenrecht) koordiniert.

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist aktiv bei der Früherkennung von Problemen und bei den relevanten Vernehmlassungen.

Projektziele
(Deutsch)
1.     Nationale Kontroll- und Probenahmepläne sind erstellt und werden regelmässig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
2.     Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt ist durch regelmässige, risikobasierte Inspektionen der Produktions- und Handelsbetriebe von Futtermitteln sowie durch die Analyse der hergestellten und gehandelten Produkte gewährleistet.
3.     Der Gesundheits- und Täuschungsschutz wird durch die risikobasierte Überprüfung der Futtermittel (Inhalts- und Wirkstoffe sowie unerwünschte und verbotene Stoffe) und deren Deklaration anhand von gezogenen Futtermittelproben sichergestellt.
4.     Die Erfüllung der Anforderungen an die Betriebe betreffend Futtermittelsicherheit sind überprüft.
5.     Die amtliche Futtermittelkontrolle ist mit den anderen Kontrollen in den Bereichen Lebensmittel, Tierarzneimittel und Tierseuchen koordiniert.
6.     Die Verwendung von Landtierprodukten in der Tierernährung erfolgt in den Produktionsbetrieben von Futtermitteln für Nutz- und Heimtieren gemäss den Vorschriften.
7.     Gesundheits- und Täuschungsschutz sind auch dank der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, der internationalen Vernetzung und der Anbindung an das Schnellwarnsystem RASFF sichergestellt.
8.     Die Verstösse gegen das Futtermittelrecht werden bestraft.
9.     Die verantwortlichen Behörden werden bei der Nachführung der Rechtsgrundlagen fachlich unterstützt.
Kunden/Berichterstattung
(Deutsch)

1. Futtermittelbetriebe: Betriebe oder Personen, welche Futtermittel produzieren, importieren oder in Verkehr bringen.
2. Landwirte und generell Tierhalter.
3. Konsumenten.

1. Die amtliche Futtermittelkontrolle publiziert jährlich eine Medienmitteilung, um die Resultate des Kontrolle der Nutztierfuttermittel im Vorjahr vorzustellen.
2. Ein Detailbericht über sämtliche Aktivitäten der Gruppe wird jährlich in einer separaten Publikation veröffentlicht.
3. Die Mitarbeiter präsentieren die Aktivitäten der Gruppe sowie die Resultate an verschiedenen Gremien (Tagungen, Besuche, Versammlungen, Schulen, usw.).
4. Die Branche erhält mittels einer Newsletter regelmässig Informationen zur Gesetzgebung, zur Aktualität des Futtermittelmarkts oder zur Gruppe.
5. Meldungen zu brisanten Aktualitätsthemen werden ggf. mittels Medienmitteilungen veröffentlicht.