Die Futtermitte bezweckt, dass für die Ernährung der Nutz- und Heimtiere einwandfreie Futtermittel zur Verfügung stehen, um den Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie der Umwelt sicherzustellen.
Die in der Nutztierernährung eingesetzten Futtermittel beeinflussen die Qualität der Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch, Eier und Honig nachhaltig. Die amtliche Futtermittelkontrolle stellt eine der Lebensmittelkontrolle vorgelagerte Überwachung dar. In diesem Rahmen werden Futtermittelproben auf unerwünschte und verbotene Stoffe untersucht, um die Qualität und Sicherheit der einheimischen und eingeführten Produkte zu überprüfen.
Die Futtermittel für die Nutz- und Heimtiere müssen korrekt deklariert sein, damit einerseits der Täuschungsschutz gewährleistet ist und andererseits die Tiere bedarfsgerecht ernährt werden.
Verstösse werden gemäss Landwirtschaftsgesetz (Art. 169) sanktioniert.
Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Kontrolle ohne Überschneidungen wird die amtliche Futtermittelkontrolle im Rahmen des Nationalen Kontrollplanes mit anderen Kontrollen (Lebensmittel-, Tierarzneimittel- und Tierseuchenrecht) koordiniert.
Die amtliche Futtermittelkontrolle ist aktiv bei der Früherkennung von Problemen und bei den relevanten Vernehmlassungen.