Methodisches Vorgehen: Für die Bestandsaufnahme der Betreuungszulagen und der Entlastungsangebote wurde eine Onlinebefragung bei den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen durchgeführt. Der erste Teil fokussierte auf die finanziellen Beiträge, der zweite auf die Unterstützungs- und Entlastungsangebote in den folgenden Kategorien: „Wissen & Befähigung“, „Koordination & Organisation“, „Austausch & Begleitung“ sowie „Auszeit & Regeneration“. Der Rücklauf war bei allen Akteuren mindestens 50 Prozent.
Ergebnisse: Mindestens fünf Kantone (Basel-Stadt, Freiburg, Tessin, Waadt und Wallis) sowie elf Gemeinden (fünf davon im Kanton Basel-Landschaft) kennen finanzielle Beiträge für Angehörige. Die Mehrheit dieser Beiträge ist als „finanzielle Anerkennung“ konzipiert, indem eine Pauschale pro Tag oder pro Monat an die Angehörigen ausbezahlt wird. Diese Pauschalen liegen in der Regel zwischen 20 und 30 CHF pro Tag. In der Stadt Opfikon werden pro Pflege- oder Betreuungsstunde 28.85 CHF bezahlt, wobei maximal 1.5 Stunden pro Tag und pflegebedürftige Person vergütet werden. Im Kanton Tessin kann ein Lohnausfall von betreuenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen über die Ergänzungsleistung der erkrankten Person vergütet werden. Die Inanspruchnahme von Betreuungszulagen ist bei allen bestehenden Modellen relativ gering. Gemäss den Befragten nehmen Angehörige wenig Hilfe in Anspruch.
Die Verfügbarkeit von Angeboten ist in den vier genannten Kategorien unterschiedlich. Am besten abgedeckt sind Beratungsangebote, und hier nach Auskunft der Befragten mehrheitlich die psychosoziale, krankheitsbezogene und rechtliche Beratung. Angebote für Angehörige in Krisensituationen und mit Regenerationsbedarf während intensiver Pflege- und Betreuungsphasen stehen in deutlich weniger als der Hälfte der Gemeinden zur Verfügung.