Mit BRB vom 14. September 2012 hat der Bundesrat beschlossen, das fünfjährige Programm Zwangsheirat zu lancieren. Ziel des Programms ist es dazu beizutragen, dass schweizweit innerhalb von fünf Jahren (2013 bis 2018) funktionierende „Netzwerke gegen Zwangsheirat“ entstehen.
Im Bericht des Bundesrates zuhanden der Eidgenössischen Räte in Erfüllung der Motion 09.4229 Andy Tschümperlin „Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat“ und des Postulats 12.3304 Bea Heim „Prävention der Zwangsverheiratung“ erläutert der Bundesrat seine Überlegungen und Vorgaben für das Programm Bekämpfung Zwangsheirat.
Der Bericht stellt dabei auch folgendes in Aussicht (S. 21): „Gleichzeitig wird das BFM eine Machbarkeitsstudie zu den methodischen Grundlagen und Kosten eines gesamtschweizerischen Monitorings zu Zwangsheirat in Auftrag geben“.