ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BABS
Projektnummer
2013/13-02
Projekttitel
Ausarbeitung eines Musterstaatsvertrages im Rahmen der Gesetzesrevision des Kulturgüterschutzgesetzes
Projekttitel Englisch
Ausarbeitung eines Musterstaatsvertrages im Rahmen der Gesetzesrevision des Kulturgüterschutzgesetzes

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektorganisation
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Rahmenbedingungen
Anzeigen
-
-
-
Projektrisiken und Massnahmen
Anzeigen
-
-
-
Stand der Arbeiten
Anzeigen
-
-
-
Publikationen / Ergebnisse
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Ausarbeitung des Musterstaatsvertrages inkl. Kommentare zu den Bestimmungen in deutscher Sprache im Rahmen der Gesetzesrevision des KGSG (Art. 12 E-KGSG)
Projektorganisation
(Deutsch)
  • Projektleitung BABS: Rino Büchel, Tania Aebersold
  • Externe Bearbeitung: Dr. iur. Peter Mosimann (Wenger Plattner Basel, Zürich, Bern)
Projektziele
(Deutsch)
Mit dem revidierten Kulturgüterschutzgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Schweiz einen Bergungsort - international als Safe Haven bezeichnet - als sicheren und zeitlich begrenzten Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die in ihrem Staat akut gefährdet sind, zur Verfügung stellen kann. Im Rahmen der Gesetzgebung wird gewünscht, dass ein Musterstaatsvertrag in Ausführung von Art. 12 E-KGSG zu entwerfen ist, der dann im Anwendungsfall den beteiligten Staaten vorgelegt werden kann. Zu diesem Zweck wurde eine Person gesucht, die sowohl mit Kulturgut als auch mit dem Vertragsrecht sehr vertraut ist. Dr. Peter Mosimann, Rechtsanwalt bei Wenger Plattner Rechtsanwälte und Lehrbeauftragter für Kunstrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel, soll mit diesem Auftrag mandatiert werden.
Rahmenbedingungen
(Deutsch)
-
Projektrisiken und Massnahmen
(Deutsch)
Risiko: nicht zeitgerechte Beendigung des Projektes gemäss Vorgaben und unbrauchbare Resultate.
Massnahmen: es werden regelmässig Reportings verlangt, die den Zwischenstand des Projekts dokumentieren. Zudem wird das Projekt durch die Juristin Tania Aebersold (BABS) eng begleitet.
Stand der Arbeiten
(Deutsch)
Stand Dezember 2013:
Der Musterstaatsvertrag wurde zeitgerecht Ende November 2013 eingereicht.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Der Musterstaatsvertrag wird dem E-KGSG beigelegt und ist für die Beratung des Gesetzes im Parlament einsehbar.