Das Bundesgesetz (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c420_1.html) über die Forschung ermöglicht u.a. die Unterstützung von Forschungseinrichtungen und anderen wissenschaftlichen Hilfsdiensten ausserhalb des Hochschulbereichs. Von diesen Institutionen erwartet der Bund wertvolle wissenschaftliche Impulse in Bereichen, für welche an den schweizerischen Hochschulen keine geeigneten Forschungsmöglichkeiten bestehen. Durch die Unterstützung wissenschaftlicher Hilfsdienste sollen qualitativ hochstehende Dienstleistungen langfristig gesichert werden, die für Forschung und Bildung auf nationaler Ebene von herausragender Bedeutung sind.
Mit diesem Förderinstrument kann eine selbständige Institution mit Grundbeiträgen unterstützt werden. Die Projektförderung dagegen liegt in der Zuständigkeit des Schweizerischen Nationalfonds