http://www.bfe.admin.ch/themen/00526/00541/index.html?lang=de&dossier_id=06089
In der Schweiz sind die Kantone für die energierechtlichen Massnahmen im Gebäudebereich
zuständig. Laut Energiegesetzes (EnG) sind sie verpflichtet, Vorschriften
über die
sparsame und rationelle Energienutzung in Gebäuden zu erlassen.
Die Kantone haben daher die
kantonalen Mustervorschriften der Kantone im
Energiebereich, MuKEnerarbeitet. Diese wurden am 4. April 2008 von der Konferenz
erarbeitet. Diese wurden am 4. April 2008 von der Konferenz
der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) verabschiedet.
Das BFE ist verpflichtet, die Wirkungen des EnG regelmässig zu evaluieren. Der
Bundesrat muss zudem alle fünf Jahre die Wirkung der Massnahmen beurteilen.
Die vorliegende Evaluation soll das bisher Erreichte würdigen, die Umsetzung der
harmonisierten Energievorschriften in den Kantonen beurteilen sowie bisherige
Erfahrungen und bestehende Herausforderungen im Vollzug kritisch diskutieren.
Weiter soll sie Erkenntnisse liefern über die Wirkungen von Art. 9 und dessen
wichtigstem kantonalen Umsetzungsinstrument, der MuKEn 2008 auf die Zielgruppen
und auf den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks.
Nicht Ziel dieser Evaluationsind quantitative energetische Wirkungsschätzungen
einzelner Vorschriften der MuKEn sowie die inhaltliche Prüfungen der Formulierungen
der MuKEn.
Die Studie wird begleitet durch eine Expertengruppe bestehend aus Vertreter/
innen der Kantone, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins
(SIA) und der Wirtschaft und basiert auf parallelen qualitativen Befragungen von
Kantonen, Gemeinden und Fachleuten. Der Bericht geht kurz auf den
Einführungsprozess
der Energievorschriften ein und beschreibt dann das System der
Umsetzungdie Praxis des Vollzugs sowie die Wirkungen der Vorschriften. Abschliessend
die sowie die der Vorschriften. Abschliessend
folgt eine Würdigung des Regelwerks aus Sicht der befragten Kantone,
Gemeinden und Fachleute, gefolgt von der Beantwortung der Evaluationsfragen.