Die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung vom 21. Dezember 2007 beinhaltet auch eine Revision des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern. Die Revision ist per 1. Januar 2009 in Kraft getreten und die Bestimmungen zur Verfeinerung des Risikoausgleichs werden seit dem 1. Januar 2012 umgesetzt. Neben den bereits berücksichtigten Faktoren Alter und Geschlecht, wird neu das Kriterium, ob ein Versicherter oder eine Versicherte im Vorjahr einen Aufenthalt von mehr als drei Tagen in einem Spital oder Pflegeheim hatte, in den Risikoausgleich zwischen den Versicherern integriert.
Ziel der Verfeinerung des Risikoausgleichs ist es, den Anreiz zur Risikoselektion durch die Krankenversicherer zu verringern. Mit der Gesetzesänderung soll die Solidarität unter den Versicherten gestärkt werden.
Diese Evaluation untersucht den Einfluss des verfeinerten Risikoausgleichs auf den Krankenversicherungswettbewerb und auf die Risikoselektion. Sie ist Teil der Evaluation KVG-Revision Spitalfinanzierung (vgl. auch den ARAMIS-Eintrag zum Gesamtprojekt "Evaluation KVG-Revision Spitalfinanzierung, Zwischenbericht 2015", zugänglich über "
zugehörige Projekte").