Bei der Anpassung der Raumplanungsverordnung (RPV) im Zusammenhang mit dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) sollen neu Regelfristen für die Vorprüfung sowie Prüfung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne durch den Bund aufgenommen werden. Ein entsprechender Vorschlag war bereits in der Botschaft zum revidierten Gesetz enthalten. Das gesamte Verfahren beim Bund (Vorprüfung sowie Prüfung und Genehmigung) soll bei Vorliegen vollständiger Unterlagen für Anpassungen maximal 6 Monate, für Gesamtüberarbeitungen maximal 12 Monate dauern, sofern keine grösseren Konflikte auftreten.
Das revidierte Raumplanungsgesetz enthält klare Mindestanforderungen an die Richtpläne der Kantone für den Siedlungsbereich. Gemäss Übergangsbestimmung (Art. 38a RPG) müssen die entsprechende Anpassung des Richtplans und deren Genehmigung durch den Bundesrat innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts (geplant Frühjahr 2014) erfolgen. Bis zur Genehmigung darf die Bauzonenfläche im Kanton insgesamt nicht vergrössert werden.
Die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes setzt nicht nur die Kantone bei der Erarbeitung, sondern auch den Bund bei der Prüfung und Genehmigung der Richtpläne unter einen grossen zeitlichen Druck