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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
13014
Projekttitel
Messung der Regulierungskosten, Teilprojekt Baurecht - Erarbeitung der Hauptstudie

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Messung der Regulierungskosten, Teilprojekt Baurecht - Erarbeitung der Hauptstudie

BHP - Hanser und Partner AG, Zürich
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Eidgenössischen Räte haben - im Einvernehmen mit dem Bundesrat - am 21. September 2010 bzw. am 1. Oktober 2010 zwei in die gleiche Richtung zielende Postulate (Po Fournier [10.3429; Erhebung der Regulierungskosten] bzw. Po. Zuppiger [10.3592; Messung der Regulierungskosten]) angenommen, mit denen der Bundesrat ersucht wurde, einen Bericht über die Erhebung bzw. Messung der Regulierungskosten zu erheben. Insgesamt sollen 15 Regelungsbereiche untersucht werden. Einer der zu untersuchenden Regelungsbereiche beschlägt das Baurecht. Diese Thematik ist insofern speziell, als die in diesem Bereich anfallenden Regulierungskosten nur zu einem unbedeutenden Teil durch bundesrechtliche Regelungen generiert werden. Der Grossteil dieser Regelungen wird auf kantonaler und kommunaler Stufe erlassen. Das Teilprojekt Baurecht erweist sich bei dieser Ausgangslage als äusserst komplex.

Bei diesem Auftrag geht es darum, die durch die Regulierungen auf verschiedenen Stufen konkret generierten Kosten zu erheben bzw. zu messen sowie die Potenziale für die Vereinfachung und Kostenreduktion zu identifizieren.

Projektziele
(Deutsch)

Ziel des Auftrags ist es, die auf Regulierungen basierenden Kosten für Unternehmen mit der Methode „Regulierungs-Checkup“ zu schätzen. Zudem sollen konkrete und realistische Vereinfachungsvorschläge entwickelt werden, die Kosteneinsparungen für die Unternehmen mit sich bringen.

Angesichts der Komplexität der Materie und der Vielzahl der zusammenwirkenden Akteure ist der breiten Abstützung der gewonnenen Erkenntnisse grosse Bedeutung beizumessen.

Abstract
(Deutsch)

Die Eidgenössischen Räte haben – im Einvernehmen mit dem Bundesrat – im Herbst 2010 zwei Postulate angenommen, mit denen der Bundesrat ersucht wurde, einen Bericht über die Erhebung bzw. Messung der Regulierungskosten zu erstatten. Einer der zu untersuchenden Regelungsbereiche beschlug dabei das Baurecht. Da der Grossteil der im Bereich des Baurechts anfallenden Regulierungskosten durch kantonale und kommunale Regelungen generiert werden, erwies sich das Teilprojekt Baurecht als äusserst komplex. In Erfüllung des Auftrags sollten die auf Regulierungen basierenden Kosten für Unternehmen mit der Methode des Regulierungs-Checkups geschätzt werden. Zudem ging es darum, konkrete und realistische Vereinfachungsvorschläge zu entwickeln, die Kosteneinsparungen für Unternehmen mit sich bringen. 

Im Schlussbericht vom 18. Juli 2013 werden die Regulierungskosten im Bereich des Baurechts geschätzt sowie Ansätze beschrieben, um die Regulierungskosten zu senken. Bei den Regulierungskosten wurden ausschliesslich jene Kosten berücksichtigt, die von der Wirtschaft zu tragen sind und damit als Standortnachteile für die Schweizer Wirtschaft zu werden sind. Die Kosten wurden anhand von sechs repräsentativen Fallbeispielen aus dem Bereich Wohnen, im Bereich öffentlich zugängliche Gebäude (Schule) sowie im Bereich Arbeiten (Bürogebäude) jeweils für den Neubau sowie für Umbau/Erneuerung berechnet. Die Hochrechnung der ermittelten Kosten erfolgte aufgrund des Hochbauvolumens der Wirtschaft. Insgesamt wurden die Kosten für ein Hochbauvolumen von rund CHF 30 Mrd. ermittelt. Der Tiefbau wurde nicht berücksichtigt. 

Die ermittelten Resultate brachten mit Bezug auf die Regulierungskosten folgende wesentlichen Erkenntnisse: 

  • Die Regulierungskosten des Hochbaus für die Schweizer Wirtschaft betragen im untersuchten Jahr 2011 insgesamt CHF 1.6 Mrd. oder knapp 6% des betrachteten Hochbauvolumens.
  • Die Regulierungskosten bei Neubauten sind mit rund 2 – 5% der Erstellungskosten relativ bescheiden. Bei Umbau-/Erneuerungsprojekten können die Regulierungskosten jedoch bis zu 43% betragen.
  • Die Regulierungskosten werden weitgehend von den Bauherren bez. den Abnehmern der Immobilien getragen.
  • Die Regulierungskosten bei Neubau ergeben sich primär in den Bereichen Brandschutz, Zivilschutz und Baugesuch. Bei Umbau-/Ernerungsprojekten liegen die Mehrkosten vor allem in den Bereichen Baugesuch, Brandschutz, Energie sowie Gesundheit/Hygiene.

Als mögliche Ansatzpunkte für die Optimierung der Regulierungskosten wurden insbesondere namhaft gemacht:

  • Beseitigen von Widersprüchen in verschiedenen Gesetzen.
  • Erhöhung von Qualität und Effizienz des Vollzugs durch eine nationale Standardisierung, Harmonisierung und Automatisierung (Digitalisierung) der Tätigkeit der Baubehörden.
  • Überlassen des Vollzugs an zertifizierte Fachpersonen, um mehr Spielraum für Effizienzsteigerungen und Zentralisierungen zu schaffen.
  • Bei komplizierten grösseren Objekten sollten die Regulierungen Optionen vorsehen, wonach Schutzziele erfüllt werden können, statt das konkrete Massnahmen umzusetzen sind. 

Insgesamt kommen die Beauftragten zum Schluss, dass ohne eine Einschränkung des Regulierungsnutzens wenig einfach umsetzbare Ansatzpunkte bestehen.

Als Fazit stellen die Beauftragten fest: Je professioneller und standardisierter die Verfahren des Baurechts sind, desto einfacher wäre es für die Bauwirtschaft, sich überregional zu organisieren und damit effizientere Strukturen aufzubauen.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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