Im Rahmen dieses Auftrages ist eine ARE-interne Anleitung zur Prüfung der Richtplaninhalte zu erarbeiten. Aufgrund der Anleitung muss Klarheit bestehen:
1. Hinsichtlich der Themen (gemäss Planungshilfe), zu welchen im kantonalen Richtplan Aussagen zu machen sind.
2. Hinsichtlich der inhaltlichen Festlegungen zu den einzelnen Themen, sodass beurteilt werden kann, ob der gesetzliche Auftrag bzw. die inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind.
3. Hinsichtlich der im Richtplan einzufordernden Unterlagen und Nachweise, die auf Stufe Nutzungsplanung zu erbringen sind bis zum Termin vom 1.7.2014 (Übergangsbestimmungen).
4. Hinsichtlich dem Ablauf der Prüfung bis zum Termin vom 1.7.2014 (Termine Kantone, Termine Bund).
5. Hinsichtlich der zuhanden der Richtplanprüfung erforderlichen weiteren Grundlagen (Als Beilage zum Richtplan oder Bereitstellung durch den Bund).
Die Anleitung soll klar zeigen welche Anforderungen genügend sind für die Umsetzung der gesetzlichen Zielen.
Am Schluss sollen folgende Produkte bestehen:
I. ARE-interne „Anleitung Richtplanprüfung“ (Textausführungen und Checklisten).
II. Information zuhanden der Kantone