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Forschungsstelle
BFE
Projektnummer
SI/500766
Projekttitel
Gesellschaftliche Veränderung und Entsorgung radioaktiver Abfälle

Texte zu diesem Projekt

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Erfasste Texte


KategorieText
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)

Im Forschungsbericht wurden vier Bilder zur möglichen Situation der Lagerung radioaktiver Abfälle in etwa 100 Jahren dargestellt, welche die heute vorstellbaren  Möglichkeiten des Umgangs mit radioaktiven Abfällen weitgehend abdecken.

Die Bilder 1 und 2 zeigen einen Zustand mit einem Tiefenlager (Bild 1: verschlossen, Bild 2: offen oder in der Beobachtungsphase). In den Bildern 3 und 4 gibt es kein Tiefenlager, wobei dieses in Bild 3 aus politischen Gründen verhindert oder verzögert wurde und in Bild 4 aufgrund technischen Fortschritts, durch welchen andere Lösungen gefunden wurden, nicht mehr notwendig war. Für die vier Bilder wurden Risiken und Chancen unter Berücksichtigung möglicher künftiger gesellschaftlicher Entwicklungen beurteilt. Ohne Tiefenlager, demnach bei den Bildern 3 und 4, besteht die Chance, von neuen Erkenntnissen bezüglich der Lagerung (oder gar des Recyclings) von radioaktiven Abfällen zu profitieren. Gleichzeitig sind die Ausprägungen der Risiken in diesen Bildern aus heutiger Sicht am grössten. In den kommenden 100 Jahren sind verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen denkbar, bei deren Eintritt die mehr oder weniger ungeschützte Lagerung radioaktiver Abfälle an der Oberfläche zum grossen Risiko werden kann, zum Beispiel im Falle eines Bürgerkriegs, eines terroristischen Anschlages oder bei Verlust von Fachwissen.

Die Konsequenzen der verschiedenen Bilder für ethische und gesetzgeberische Fragestellungen können durch deren qualitative Betrachtung gut abgewogen werden. Aus heutiger Sicht ist es ethisch betrachtet wünschenswert, dass der Spielraum für zukünftige Generationen erhalten bleibt, welcher durch einen aus momentanen technischen Ansichten sicheren Zustand eingeschränkt werden würde. Aus  gesetzgeberischer Sicht entsprechen die ersten beiden Bilder dem heute gültigen Gesetz, die Bilder 3 und 4 würden zu einem Handlungsbedarf führen.