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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T20/13.0082.KP
Projekttitel
Inventar innovationshemmender Regulierungen

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Innovation, Cleantech, Innovationswirkung, Innovationshemmnisse, Regulierungen von Bund und Kantonen, private Normen
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Der Markt für Cleantech entsteht im Bereich der öffentlichen Güter sehr oft erst durch ambitionierte Ziele und Regulierungen des Staates. Regulierungen im Umwelt- und Energiebereich dienen in erster Linie dazu, öffentliche Güter wie natürliche Ressourcen, die Umwelt und das Klima vor Übernutzung und -belastung zu schützen sowie die erneuerbaren Energien und den nachhaltigen Konsum zu fördern. Zur Erreichung der Ziele im Umwelt- und Energiebereich werden unterschiedliche Regulierungsinstrumente und Normen eingesetzt, welche je nach Ausgestaltung unterschiedliche Innovationsanreize entfalten (z.B. Lenkungsabgaben, Vorschriften, Förderungen, Sensibilisierungsmassnahmen).

Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 16. September 2011 das UVEK in Zusammenarbeit mit dem EVD beauftragt, im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen des Masterplan Cleantechs ein Inventar der wichtigsten innovationshemmenden Regulierungen des Bundes und der Kantone sowie privater Normen für den Cleantech-Bereich zu erarbeiten. Dieser Auftrag schliesst Empfehlungen für mögliche Anpassungen von Regulierungen und Normen im Hinblick auf ihre Innovationswirkung mit ein.

Projektziele
(Deutsch)
Ziel des Projekts ist, in einem Inventar die wesentlichen Regulierungen und Normen aufzuzeigen, die Innovationstätigkeiten in den verschiedenen Cleantech-Bereichen beeinflussen. Die Erkenntnisse über die Innovationswirkung von Regulierungen des Bunds und der Kantone sowie privater Normen sollen Empfehlungen für wirkungsorientierte Anpassungen ermöglichen.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)

Bei künftigen Regulierungen ist darauf zu achten, die nötige Flexibiltät für die kurze Frist zu ermöglichen: Da Innovationsprozesse oft schneller verlaufen als Anpassungen hin zu Kohärenz im Regelwerk möglich sind, empfehlen die Studien-AutorInnen, Gesetze und Normen so zu formulieren , dass temporäre Einzelmassnahmen bis zum Zeitpunkt einer neuerlichen Revision möglich sind.

Dies soll bei der Anwendung der VOBU unter dem bestehenden Prüfpunkt (Wirkung auf Innovation, Forschung und Bildung) im Auge behalten werden.