Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) publiziert seit 2005 Zahlen zu den externen Kosten des Strassen- und Schienenverkehrs in der Schweiz. Die externen Kosten spielen im Kontext der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eine wichtige Rolle. Die LSVA soll mithelfen, die vom Schwerverkehr verursachten externen Kosten zu internalisieren. In diesem Zusammenhang ist der Bund verpflichtet, die Berechnung der externen Kosten nach aktuellem Stand der Wissenschaft durchzuführen. In Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabe-gesetz (SVAG) ist festgehalten, dass die Berechnung der externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs periodisch nachgeführt werden und dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen müssen. Dies bedeutet, dass der Bund (und damit das ARE) gesetzlich verpflichtet ist, die Methoden zur Berechnung der externen Kosten des Strassenverkehrs regelmässig zu überarbeiten. Die letzte Methodenüberarbeitung wurde für das Berichtsjahr 2005 vorgenommen und ist nun für das Berichtsjahr 2010 wieder notwendig.
Die Berechnungen der externen Kosten der Jahre 2003 und 2005 flossen zudem in die vom BFS publizierten Transportrechnungen für die Berichtsjahre 2003 und 2005 ein. Diese Publikation gibt einen Überblick über alle internen und externen Kosten und Erträge des Strassen- und Schienenverkehrs in der Schweiz. Unter dem Projekttitel ‚TR2010‘ (Transportrechnung 2010) arbeiten BFS und ARE nun an einer nächsten Publikation: 2014 soll eine weitere Transportrechnung zum Berichtsjahr 2010 publiziert werden. Sie soll neben den bisherigen Verkehrsträgern Strasse und Schiene auch den Luft- und Schiffsverkehr sowie den Langsamverkehr umfassen. Das ARE ist dabei für die Berechnung der externen Kosten und Nutzen zuständig.