Die Eidgenössischen Räte haben - im Einvernehmen mit dem Bundesrat - am 21. September 2010 bzw. am 1. Oktober 2010 zwei in die gleiche Richtung zielende Postulate (Po Fournier [10.3429; Erhebung der Regulierungskosten] bzw. Po. Zuppiger [10.3592; Messung der Regulierungskosten]) angenommen, mit denen der Bundesrat ersucht wurde, einen Bericht über die Erhebung bzw. Messung der Regulierungskosten zu erheben. Insgesamt sollen 15 Regelungsbereiche untersucht werden. Einer der zu untersuchenden Regelungsbereiche beschlägt dabei das Baurecht. Diese Thematik ist insofern speziell, als die in diesem Bereich anfallenden Regulierungskosten nur zu einem unbedeutenden Teil durch bundesrechtliche Regelungen generiert werden. Der Grossteil dieser Regelungen wird auf kantonaler und kommunaler Stufe erlassen. Das Teilprojekt Baurecht erweist sich bei dieser Ausgangslage als äusserst komplex.
Bei diesem Auftrag geht es nicht darum, die durch die Regulierungen auf verschiedenen Stufen konkret generierten Kosten zu erheben bzw. zu messen sowie – wie dies vom Gesamtauftrag her verlangt wird – die Potenziale für die Vereinfachung und Kostenreduktion zu identifizieren. Es geht vielmehr darum, das ARE bei der Initiierung der Hauptstudie substanziell zu unterstützen, damit beste Voraussetzungen für die Vergabe der Hauptstudie zur Schätzung der Kosten von Regulierungen im Bereich Baurecht sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion geschaffen werden können. Die Auftragnehmerin soll das ARE zudem bei der Vergabe des Auftrags zur Erstellung der Hauptstudie beraten und den Prozess zur Erstellung der Hauptstudie begleiten, um auf diese Weise die Zielkonformität der Hauptstudie zu gewährleisten.