Die Prüfung der Richtplanpassungen zu drei Skigebieten im Jahr 2011 hat gezeigt, dass Anpassungen des gültigen Walliser Richtplans zu grossen Problemen bei der Prüfung und Genehmigung durch den Bund führen können. Grund dafür ist, dass der gültige Richtplan des Kantons Wallis in seiner Grundstruktur noch aus dem Jahr 1988 stammt und bezüglich Verfahren und Art der Inhalte in verschiedenen Punkten nicht mehr den Anforderungen des Bundes entspricht. Die Gesamtüberarbeitung des Richtplans hat begonnen, wird aber bis zur Genehmigung des neuen Richtplans durch den Bundesrat noch rund fünf Jahre dauern.
Um während der Übergangszeit Schwierigkeiten, wie sie bei der aktuellen Prüfung entstanden sind, möglichst zu vermeiden, soll in gegenseitigem Einverständnis eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton gemäss Artikel 9 Absatz 4 der Raumplanungsverordnung abgeschlossen werden, die die wesentlichen Anforderungen an Inhalt und Verfahren von zukünftigen Anpassungen des heute gültigen Richtplans festhält.