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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
12025
Projekttitel
Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung zwischen ARE und Kanton Wallis zu Richtplananpassungen und deren Genehmigung durch den Bund

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung zwischen ARE und Kanton Wallis zu Richtplananpassungen und deren Genehmigung durch den Bund

Christian Wiesmann, Büro stadt - raum - planung, Bern
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Prüfung der Richtplanpassungen zu drei Skigebieten im Jahr 2011 hat gezeigt, dass Anpassungen des gültigen Walliser Richtplans zu grossen Problemen bei der Prüfung und Genehmigung durch den Bund führen können. Grund dafür ist, dass der gültige Richt­plan des Kantons Wallis in seiner Grundstruktur noch aus dem Jahr 1988 stammt und bezüglich Verfahren und Art der Inhalte in verschiedenen Punkten nicht mehr den Anforderungen des Bundes entspricht. Die Gesamtüberarbeitung des Richtplans hat begonnen, wird aber bis zur Genehmigung des neuen Richtplans durch den Bundesrat noch rund fünf Jahre dauern.

 

Um während der Übergangszeit Schwierigkeiten, wie sie bei der aktuellen Prüfung entstanden sind, möglichst zu vermeiden, soll in gegenseitigem Einverständnis eine Verwaltungs­vereinbarung zwischen Bund und Kanton gemäss Artikel 9 Absatz 4 der Raumplanungs­verordnung abgeschlossen werden, die die wesentlichen Anforderungen an Inhalt und Verfahren von zukünftigen Anpassungen des heute gültigen Richtplans festhält.  

Projektziele
(Deutsch)

Der Mandant soll in Zusammenarbeit mit dem ARE und der kantonalen Raumplanungs­fachstelle des Kantons Wallis einen inhaltlichen Entwurf einer solchen Verwaltungsver­einbarung erarbeiten, wobei der Mandant insbesondere dazu beitragen soll, einen Konsens beider Seiten zu den Inhalten zu erreichen.

·         Ausarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung ARE – Kanton Wallis zu zukünftigen Anpassungen des heute gültigen Richtplans und deren Genehmigung durch den Bund

·         Nach Bedarf Begleitung des Kantons und des ARE bei laufenden Richtplanpassungen und bei den Arbeiten zur Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans

Abstract
(Deutsch)
Die Verwaltungsvereinbarung zu Richtplananpassungen ist mit Unterstützung des Mandanten und im Austausch mit der Raumplanungsfachstelle des Kantons Wallis erarbeitet und am 5. Juli 2012 durch die Direktorin des ARE und den zuständigen Regierungsrat unterzeichnet worden. Der Auftragnehmer hat das ARE zudem bei den Prüfungsarbeiten zu einzelnen Richtplananpassungen unterstützt.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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