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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
12010
Projekttitel
Praxistest: Leitfaden kantonale Richtplanung (Siedlung) und Technische Richtlinien (Bauzonendimensionierung), Teilrevision RPG, 1. Teil

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Leitfaden kantonale Richtplanung (Siedlung) und Technische Richtlinien (Bauzonendimensionierung), Teilrevision RPG, 1. Teil

Metron Raumentwicklung AG, Brugg
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Eidgenössische Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)" will die Zersiedelung des Landes stoppen und gleichzeitig die Landschaft besser schützen. Der Bundesrat stellt dem Begehren mit einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

Inhaltlich beschränkt sich die Revisionsvorlage auf den Bereich der Siedlungsentwicklung. Unter dem Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen soll sich die Planung konsequenter auf die Schaffung kompakter Siedlungen und die Optimierung der Siedlungsflächennutzung ausrichten.

Die fachliche Umsetzung der Revisionsvorlage ist durch die Arbeitsgruppen Leitfaden kantonale Richtplanung, Bereich Siedlung (kurz: Leitfaden) und Technische Richtlinien Bauzonendimensionierung (kurz: Technische Richtlinien) mit dem Nutzungsdichteansatz entworfen worden. Ihre Resultate liegen in Form von zwei Dokumenten vor. Diese bilden die Grundlage für diesen Auftrag, mit dem sowohl der vorgeschlagene Nutzungsdichteansatz als auch diese beiden Dokumente selbst in der Praxis überprüft und verbessert werden sollen.

Projektziele
(Deutsch)

1.1      Fokus

Der Praxistest zielt auf die Überprüfung und Verbesserung der vorliegenden Entwürfe des Leitfadens und der Technischen Richtlinien hinsichtlich:

1.    der praktischen Anwendbarkeit;

2.    der Wirksamkeit des Nutzungsdichteansatzes;

3.    der optimalen gegenseitigen Abstimmung zwischen den beiden Dokumenten Leitfaden und Technische Richtlinien; sowie

4.    der allgemeinen Verständlichkeit.

Der Fokus liegt auf der zukünftigen Bauzonendimensionierung nach Vorgabe des vorgeschlagenen Nutzungsdichteansatzes. Von besonderem Interesse ist, ob dieser Ansatz im Unterschied zu einem primär baulichen Verständnis von Verdichtung tatsächlich den Akteuren stufengerecht die beabsichtigte einfachere Handhabung bei gleichzeitig grösseren Spielräumen und einer besseren Wirkung für die Eindämmung der Siedlungsausdehnung bringt.

1.2      Testgebiete

Mit der Wahl geeigneter Testgebiete in der Deutsch- und in der Westschweiz sollen sowohl typische als auch spezielle Fragestellungen zur Bauzonendimensionierung beantwortet werden. Dabei stehen zunächst planerische Überlegungen im Vordergrund, vor deren Hintergrund die Resultate des per Ende März abzuschliessenden ARE-Projekts Expertenstudie Einwohnergleichwert anzuwenden und zu plausibilisieren sind.

1.3      Resultat

Als Resultat werden konkrete Verbesserungsvorschläge für die gezielte Anpassung der Dokumente des Leitfadens und der Technischen Richtlinien (hier als gesamtüberarbeiteter Grobentwurf) erwartet. Die Herleitung dieser Vorschläge aus den Ergebnissen des Praxistests muss nachvollziehbar sein.

Abstract
(Deutsch)

Am 3. März 2013 hat das Stimmvolk der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) mit grosser Mehrheit zugestimmt. Bund und Kantone hatten nun technische Richtlinien für die Bauzonendimensionierung zu erarbeiten. Der Knackpunkt bildete die Anforderung, wonach die bestehenden inneren Nutzungsreserven konsequent zu mobilisieren sind, bevor Land neu einer Bauzone zugewiesen werden darf. „Innere Nutzungsreserven“ und „konsequent mobilisieren“ waren nämlich noch undefiniert. Zudem waren den Kantonen und Gemeinden grösstmögliche Spielräumen bei der Konkretisierung der Innenentwicklung zu belassen, wobei schweizweit dennoch eine gewisse Vergleichbarkeit gefordert war.

Für die technischen Richtlinien wurde ein quantitativer Ansatz vorgeschlagene, der mit der bisherigen Praxis bricht: Eingezont wird nicht mehr, sobald die vorhandene Bauzone mehrheitlich bebaut ist, sondern neu erst dann, wenn auch die Bauzonenflächenbeanspruchung durch Einwohnende und Arbeitsplätze vergleichsweise haushälterisch ist (Nutzungsintensität). Dem entsprechend bezieht sich das massgebende Wachstum auf eine Zunahme an Raumnutzern und nicht auf die Mehrung von Baumasse, die eine mögliche Folge aber nicht die Ursache der so verstandenen Verdichtung sein kann. Weil dieser quantitative Ansatz einem Paradigmenwechsel in der Raumplanung gleichkommt, war er zunächst einem Praxistest zu unterziehen, bevor er verbindlich erlassen werden konnte. Bestätigt wurde dabei die Anwendbarkeit auf Bauzonen mit Wohnnutzung (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen). Für die flächenmässig nächstwichtigen Arbeitszonen musste aber der Ansatz fallen gelassen und durch die Forderung nach einer überkommunalen Arbeitszonenbewirtschaftung ersetzt werden.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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