Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Evaluation am 23. Oktober 2013 zur Kenntnis genommen und das WBF beauftragt, eine entsprechende Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone und des Bundes wird die Reform begleiten. Die Verordnungsänderungen (SR 901.022 und AR 901.022.1) sollen dem Bundesrat bis Ende 2014 zur Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet werden und spätestens Anfang 2016 in Kraft treten.
Die Studienergebnisse werden in die Reformarbeiten einfliessen.