Gesetzlichen Grundlagen:
· SR 910.1: Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
· SR 916.307: Verordnung vom 26. Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung)
· SR 916.307.1:
o Verordnung des EVD vom 10. Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)
o Anhänge 1-11 der Futtermittelbuchverordnung
· SR 916.307.11: Verordnung des BLW vom 1. Februar 2005 über die GVO-Futtermittellisten
· SR 916.441.22: Verordnung vom 23. Juni 2004 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP)
Andere Erkenntnisse
· Die zunehmende Selbstverantwortung der Betriebe führt zu einer Änderung der Planung und der Durchführung der Kontrollen. Es werden Kriterien definiert, um systematische Risikoanalysen durchzuführen, und die Planung der Inspektionen sowie der Produktekontrollen auf eine wissenschaftlich fundierte Grundlage abzustützen.
· Die Verbreitung des HACCP-Gedanken sowie die zunehmende Internationalisierung der Prozesse ermöglichen es, an EU-Kursen und internationalen Austauschen teilzunehmen.
· Eine erhöhte Überwachung der Meldungen des EU-Schnellwarnsystems RASFF sowie die engen bilateralen Kontakte ermöglichen es dem Projekt, schnell und gezielt auf die verschiedenen Ereignisse oder Warnungen zu reagieren, sowie frühzeitig zu agieren.
Im Rahmen des nationalen Kontrollplans NKP wurden Lücken entdeckt, deren Schliessung Einfluss auf die Aktivitäten des Projektes haben.