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Forschungsstelle
ALP
Projektnummer
12.02.2.3.1
Projekttitel
Futtermittelsicherheit – amtliche Futtermittelkontrolle
Projekttitel Englisch
Feed safety – official feed inspection
Kurztitel
Futtermittelsicherheit

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Neue Kenntnisse/Literatur
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Arbeitsvorgang/Stand der Arbeiten
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Kunden/Berichterstattung
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URL-Adressen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Englisch)
Feed, feed mills, inspection, additives, premixtures, feed safety, legal prescription
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Die Verordnung des Bundesrates über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung) und die Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung) bezwecken, dass für die Ernährung der Nutz- und Heimtiere einwandfreie Futtermittel zur Verfügung stehen, um den Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie der Umwelt sicherzustellen.

Die in der Nutztierernährung eingesetzten Futtermittel beeinflussen die Qualität der Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch, Eier und Honig nachhaltig. Die Forschungsgruppe Futtermittelsicherheit führt amtliche Futtermittelkontrollen durch, welche eine der Lebensmittelkontrolle vorgelagerte Überwachung darstellen. In diesem Rahmen werden Futtermittelproben auf unerwünschte und verbotene Stoffe untersucht, damit die Qualität der einheimischen und eingeführten Produkte überprüft wird.

Die Futtermittel für die Nutz- und Heimtiere müssen korrekt deklariert sein, damit sollen einerseits der Täuschungsschutz gegeben sein und andererseits die Tiere bedarfsgerecht ernährt werden.

Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Kontrolle ohne Überschneidungen ist die amtliche Futtermittelkontrolle im Rahmen des Nationalen Kontrollplanes mit anderen Kontrollen (Lebensmittel-, Tierarzneimittel- und Tierseuchenrecht) zu koordinieren.

Die Forschungsgruppe ist aktiv bei der Früherkennung von Problemen und bei den verschiedenen Vernehmlassungen. Nicht zuletzt sind die rechtlichen Vorgaben in der Schweiz mit jenen der EU soweit wie möglich zu harmonisieren (Anhang 5 des bilateralen Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen)
Projektziele
(Deutsch)

·    Der nationale Kontrollplan und der nationale Probenahmeplan sind erstellt und werden regelmässig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

·    Der Gesundheitsschutz von Mensch, Tier und Umwelt ist durch regelmässige, risikobasierte Inspektionen der Produktions- und Handelsbetrieben von Futtermitteln sowie durch die Analyse der hergestellten und gehandelten Produkte gewährleistet => Gesetzgebung und Vollzug + gesunde nachhaltige Ernährung.

·    Der Gesundheits- und Täuschungsschutz wird durch die risikobasierte Überprüfung der Futtermittel (Inhalts- und Wirkstoffe sowie unerwünschte und verbotene Stoffe) und deren Deklarationen anhand von gezogenen Futtermittelproben sichergestellt => Gesetzgebung und Vollzug + gesunde nachhaltige Ernährung.

·    Die Anforderungen an die Betriebe betreffend die Futtermittelsicherheit sind überprüft => Gesetzgebung und Vollzug.

·    Die amtliche Futtermittelkontrolle ist mit den anderen Kontrollen in den Bereichen Lebensmittel, Tierarzneimittel und Tierseuchen koordiniert => Gesetzgebung und Vollzug + gesunde nachhaltige Ernährung.

·    Die Verwendung von Landtierprodukten in der Tierernährung erfolgt in den Produktionsbetrieben von Futtermitteln für Nutz- und Heimtieren gemäss den Vorschriften => Gesetzgebung und Vollzug + gesunde nachhaltige Ernährung.

·    Gesundheits- und Täuschungsschutz sind auch dank Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und internationalen Netzsystemen sichergestellt => Gesetzgebung und Vollzug + gesunde nachhaltige Ernährung.

·    Die Äquivalenz zwischen dem schweizerischen Futtermittelrecht und jenem der EU ist wie in Anhang 5 des bilateralen Abkommens vorgesehen, erreicht => Gesetzgebung und Vollzug.

Die verantwortliche Behörde ist bei der Nachführung der Rechtsgrundlagen fachlich unterstützt => Gesetzgebung und Vollzug + Wissenstransfert.
Neue Kenntnisse/Literatur
(Deutsch)

Gesetzlichen Grundlagen:

·    SR 910.1: Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

·    SR 916.307: Verordnung vom 26. Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung)

·    SR 916.307.1:

o   Verordnung des EVD vom 10. Juni 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)

o   Anhänge 1-11 der Futtermittelbuchverordnung

·    SR 916.307.11: Verordnung des BLW vom 1. Februar 2005 über die GVO-Futtermittellisten

·    SR 916.441.22: Verordnung vom 23. Juni 2004 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP)

Andere Erkenntnisse

·    Die zunehmende Selbstverantwortung der Betriebe führt zu einer Änderung der Planung und der Durchführung der Kontrollen. Es werden Kriterien definiert, um systematische Risikoanalysen durchzuführen, und die Planung der Inspektionen sowie der Produktekontrollen auf eine wissenschaftlich fundierte Grundlage abzustützen.

·    Die Verbreitung des HACCP-Gedanken sowie die zunehmende Internationalisierung der Prozesse ermöglichen es, an EU-Kursen und internationalen Austauschen teilzunehmen.

·    Eine erhöhte Überwachung der Meldungen des EU-Schnellwarnsystems RASFF sowie die engen bilateralen Kontakte ermöglichen es dem Projekt, schnell und gezielt auf die verschiedenen Ereignisse oder Warnungen zu reagieren, sowie frühzeitig zu agieren.

Im Rahmen des nationalen Kontrollplans NKP wurden Lücken entdeckt, deren Schliessung Einfluss auf die Aktivitäten des Projektes haben.
Arbeitsvorgang/Stand der Arbeiten
(Deutsch)

·       Die Arbeit umfasst folgende Hauptaktivitäten:

o   Risikobasierte Inspektionen in den Betrieben (Ueberprüfung der Anforderungen an die Futtermittelproduzenten und –inverkehrbringer, ca 400 pro Jahr)

o   Futtermittel-Bemusterung inkl. Zusammenarbeit mit der Zollbehörde (1'200 Nutztierfuttermittel und 200 Heimtierfuttermittel) mit Analysen und Auswertung der Ergebnisse, Überprüfung der Deklarationen

o   Zulassung neuer Zusatzstoffe und Ausgangsprodukte

o   Export-Zertifikate und Zollerleichterungen

o   Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Kontroll- und Probenahmepläne

Zur Förderung der Futtermittelsicherheit wird von den Futtermittelunternehmen, welche alle eine Registrierung oder eine Zulassung benötigen, verlangt, dass sie ein betriebsspezifisches Verfahren gemäss den HACCP-Grundsätzen oder eine offiziell genehmigte Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis anwenden. Sie sind zur Selbstkontrolle und zur Rückverfolgbarkeit verpflichtet.
Kunden/Berichterstattung
(Deutsch)

Das Projekt ist in ständigem Kontakt mit verschiedenen Akteuren der Branche, zu denen auch die registrierten und zugelassenen Betriebe zu zählen sind.

Jährlich werden der Branche 2 Rundschreiben versandt, mit welchen Aktualitäten über die Gesetzgebung und andere wichtige Informationen mitgeteilt werden.

Dazu veröffentlicht das Projekt eine jährliche Medienmitteilung über die Resultate des Vorjahres sowie einen ausführliches Jahresbericht.

Die Mitarbeiter nehmen an diversen Tagungen als Referenten teil und das Projekt leistet fachliche Unterstützung zuhanden des Gesetzgebers. Zudem nehmen die Mitarbeiter in diversen Arbeits- und Fachgremien Einsitz (NKP, Vet-ICC, usw.) und sie sind als Dozenten tätig.
URL-Adressen
(Deutsch)