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Titel
Titel
Unité de recherche
ACW
Numéro de projet
01.13.04.21
Titre du projet
Chemical Aspects of Plant Protection Product Registration
Titre du projet anglais
Chemical Aspects of Plant Protection Product Registration
Titre court
Chemische Mittelprüfung
Données de base
Textes
Participants
Projets afférents
Catégories
Titel
Textes relatifs à ce projet
Allemand
Français
Italien
Anglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Connaissances nouvelles/Littérature
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Procédure/Etat des travaux
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Textes saisis
Catégorie
Texte
Mots-clé
(Anglais)
pesticide registration, product chemistry, environmetnal fate and behaviour, residues in food
Description succincte
(Allemand)
1. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zum Schutz von Kulturen gegen Schaderreger und zur Erhaltung der Qualität von Erntegütern ist auch in Zukunft unverzichtbar. Um mögliche Gefährdungen, die ein solcher Einsatz mit sich führen kann, abzuwenden oder zu minimieren, werden im staatlichen Zulassungsverfahren zur Prüfung von PSM detaillierte Sicherheits- und Nutzen-Risiko-Abwägungen vorgenommen. Die chemische Mittelprüfung bearbeitet dabei die vorwiegend chemischen Fragestellungen im Verfahren: Produktchemie (wertbestimmende Eigenschaften von Wirkstoffen und Zubereitungen); Umweltverhalten (Verbleib und Verhalten des Wirkstoffs in der Umwelt); Rückstande (Metabolismus von PSM-Wirkstoffen und Bildung von Rückständen auf Erntegütern).
2. Die Überprüfung der PSM-Produkte auf dem Markt obliegt grundsätzlich den Kantonen. Um ein koordiniertes und wirksames Vorgehen zu erreichen, werden Marktkontrollen zwischen BLW und den Kantonen abgesprochen und in Zusammenarbeit mit ACW durchgeführt.
3. Im Zuge der Umsetzung der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) werden auch bereits zugelassene PSM-Wirkstoffe und Produkte reevaluiert, wobei Reregistrierung von Produkten, gezielte Überprüfung von Wirkstoffen sowie Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte mit der EU Expertisen in allen drei Beurteilungsbereichen erfordern.
4. Bei Mittelprüfung und Reevaluation werden nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen angewendet resp. vollzogen, u.a. das Landwirtschaftsgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz und der FAO Code of Conduct (wertbestimmende Eigenschaften von PSM und Umweltverhalten). Dabei ist es wichtig, die internationalen Entwicklungen im Bereich der PSM-Beurteilung und Zulassung zu verfolgen und Erfahrungs- und Wissensaustausch, insbesondere mit europäischen Kollegialbehörden, aufrechtzuerhalten.
Objectifs du projet
(Allemand)
1. Mittelprüfung: Die Expertisen in unseren Beurteilungsbereichen bilden eine Grundlage, welche der Zulassungsbehörde ermöglicht, nur PSM in ausreichender Qualität, welche hinreichend abbaubar sind und die Umwelt nicht signifikant belasten, zuzulassen. Für neue Wirkstoffe und neue Indikationen werden Rückstandsgutachten zeitgerecht beim BAG eingereicht. Indikatoren: detaillierte Prüfberichte für neue Wirkstoffe erlauben die Nachvollziehbarkeit der Anträge; 80% der vollständigen Dossiers mit erfolgter, positiver Wirksamkeitsprüfung werden im gleichen Jahr mit Prüfbericht an das BLW dokumentiert; für Produkte mit belegter Wirksamkeit, definiertem Einsatz und hinreichend dokumentiertem Rückstandsverhalten werden dem BAG Gutachten zur Festlegung einer Höchstkonzentration zeitnah eingereicht.
2. Marktkontrolle: stellt in Absprache mit BLW und Kantonen sicher, dass die im Handel befindlichen Produkte, die während der Zulassung festgelegten Qualitätsstandards (FAO-Spezifikationen) erreichen. Indikatoren: pro Jahr sollen 1-2 Kampagnen zur Überprüfung der Qualität von kommerziell angebotenen PSM (Marktkontrollen) durchgeführt werden. Teilnahme an zwei Ringversuchen (z.B. CIPAC), wenn angeboten und sinnvoll.
3. Reevaluation und Risikomindernde Massnahmen: 80% aller vollständigen Dossiers zur Reregistrierung und gezielten Überprüfung werden mit Prüfbericht an das BLW dokumentiert. Die im Rahmen der gezielten Überprüfung notwendigen neuen Massnahmen und Auflagen zur Minderung des Eintrags von PSM in die Umwelt (Risikomindernde Massnahmen, RMM) werden für ausgewählte Eintragspfade zuhanden des BLW Massnahmen evaluiert.
4. Internationale Expertise: Regelmässige Teilnahme an Experten-Meetings von EFSA , DAPF/DAPA und CIPAC. Indikator: Jährlich Teilnahme an 1-2 PRAPeR Meetings (sofern diese stattfinden) oder anderen internationalen Anlässen, sowie 1-2 Treffen mit Kollegialbehörden.
Connaissances nouvelles/Littérature
(Allemand)
Die Entwicklung bezüglich PSM-Zulassung auf europäischer Ebene wird laufend verfolgt
(siehe z.B.:
http://www.efsa.europa.eu/en/science/ppr.html
oder
http://ec.europa.eu/food/plant/protection/evaluation/index_en.htm
)
Procédure/Etat des travaux
(Allemand)
Laufende Terminkontrolle und Triage der eingehenden Dokumente garantieren eine optimale Allokation von personellen Kapazitäten sowie die Übersicht über Pendenzen und offene Gesuche in Mittelprüfung und Reevaluation. Basierend auf den eingereichten Dossiers zu PSM-Wirkstoffen und -Produkten werden in Absprache mit Experten anderer Beurteilungsbereiche wissenschaftlich fundierte Prüfberichte zuhanden der Zulassungsstelle des BLW sowie des BAG verfasst. Sowohl die Prüfung von PSM wie auch die Entwicklung von Grundlagen zur Beurteilung erfolgen unter Berücksichtigung von internationalen und nationalen Richtlinien und Entscheiden der EFSA/EU.
Bei der Marktkontrolle werden die im Rahmen von koordinierten Kampagnen durch kantonale Giftinspektoren auf dem Markt erhobenen PSM-Proben bei ACW auf ihre Bewilligungskonfomität bezüglich Wirkstoffegehalt, chemisch-physikalischer Eigenschaften und ggf. relevanter Verunreinigungen im Labor untersucht und die Etikettierung überprüft. Dazu werden Analysenmethoden laufend neu etabliert und weiterentwickelt, unter anderem durch regelmässige Teilnahme an CIPAC-Ringversuchen.
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