Die Infrastrukturstrategie des UVEK betrachtet die räumliche Sicherung der Bundesinfrastrukturen als wichtiges Anliegen. Seitens der Infrastrukturämter und -betreiber besteht der Bedarf, neben den bestehenden spezialrechtlichen Instrumenten (wie Projektierungszone oder Baulinie) für die räumliche Sicherung von zukünftigen und bestehenden Infrastrukturanlagen vermehrt auch die Sachpläne zu nutzen. Anzustreben sind dabei:
· Sicherung des Raums für die weitere Detailplanung durch Planungsperimeter/-korridore
· Freihaltung auf längere Zeiträume hinaus von Trassen (z.B. Schiene und Strasse) oder von Gebieten für spezielle Nutzungen (z.B. Tiefenlager )
· Sicherung von Betrieb und Unterhalt von bestehenden Infrastrukturen (z.B. durch Perimeter, Leitungskorridore, Hindernisbegrenzungen, Freihaltezonen. Immissionskurven)
· Sicherung des Bestands von nicht mehr aktiv betriebenen Anlagen (z.B. Militär)
· Freihaltung von Optionen für künftige Entwicklungen.
Die Auftragnehmer haben zu diesem Projekt ein erstes rechtliches Gutachen erstellt. Das vorliegende Mandat soll die offenen Fragen welche in der Diskussion der Resultate mit den Bundesstellen aufgekommen sind in einem ersten Schritt vertieft abklären. In einem zweiten Schritt soll in einer kurzen Wegleitung (adressiert an Bund, Kantone und Gemeinden) das Wichtigste zu den rechtlichen Aspekten der räumlichen Sicherung der Bundesinfrastrukturen praxisnahe zusammengefasst werden.