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Unité de recherche
ARE
Numéro de projet
12003
Titre du projet
Zusatzfragen und Wegleitung "Räumliche Sicherung von Bundesinfrastrukturen"

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Résumé des résultats (Abstract)
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Mise en oeuvre et application
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CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Zusatzfragen und Wegleitung "Räumliche Sicherung von Bundesinfrastrukturen"

VLP-ASPAN, Bern
Description succincte
(Allemand)

Die Infrastrukturstrategie des UVEK betrachtet die räumliche Sicherung der Bundesinfrastrukturen als wichtiges Anliegen. Seitens der Infrastrukturämter und -betreiber besteht der Bedarf, neben den bestehenden spezialrechtlichen Instrumenten (wie Projektierungszone oder Baulinie) für die räumliche Sicherung von zukünftigen und bestehenden Infrastrukturanlagen vermehrt auch die Sachpläne zu nutzen. Anzustreben sind dabei:

·         Sicherung des Raums für die weitere Detailplanung durch Planungsperimeter/-korridore

·         Freihaltung auf längere Zeiträume hinaus von Trassen (z.B. Schiene und Strasse) oder von Gebieten für spezielle Nutzungen (z.B. Tiefenlager )

·         Sicherung von Betrieb und Unterhalt von bestehenden Infrastrukturen (z.B. durch Perimeter, Leitungskorridore, Hindernisbegrenzungen, Freihaltezonen. Immissionskurven)

·         Sicherung des Bestands von nicht mehr aktiv betriebenen Anlagen (z.B. Militär)

·         Freihaltung von Optionen für künftige Entwicklungen.

 

Die Auftragnehmer haben zu diesem Projekt ein erstes rechtliches Gutachen erstellt. Das vorliegende Mandat soll die offenen Fragen welche in der Diskussion der Resultate mit den Bundesstellen aufgekommen sind in einem ersten Schritt vertieft abklären. In einem zweiten Schritt soll in einer kurzen Wegleitung (adressiert an Bund, Kantone und Gemeinden) das Wichtigste zu den rechtlichen Aspekten der räumlichen Sicherung der Bundesinfrastrukturen  praxisnahe zusammengefasst werden.

Objectifs du projet
(Allemand)

1.    Vertiefung von spezifischen Fragen zur räumlichen Sicherung von Bundesinfrastrukturen durch Festlegungen in den Sachplänen des Bundes. Dies betrifft  folgende Bereiche (gemäss Fragenliste des ARE):

·         Gesetzmässigkeit

·         Wirkung der Festlegungen

·         Sicherstellung des Vollzugs

·         Folgen von nicht-Berücksichtigung

·         Entschädigungsfragen

·         Wünschbare Erweiterungen des Instruments Sachpläne 

Für die Beantwortung dieser Fragen sollen Beispiele aus der Praxis diskutiert werden.  

2.    Verfassen einer Wegleitung betreffend die räumliche Sicherung bei Bundesinfrastrukturvorhaben für  Bundesämter, Kantone und Gemeinden.

Résumé des résultats (Abstract)
(Allemand)

Die Infrastrukturstrategie des UVEK betrachtet die räumliche Sicherung der Bundesinfrastrukturen als wichtiges Anliegen. Der Auftrag hat zum Ziel die Rolle der Sachplanung des Bundes für die räumliche Sicherung von zukünftigen und bestehenden Infrastrukturanlagen klären. (Gesetzmässigkeit; Wirkung der Festlegungen; Sicherstellung des Vollzugs; Folgen von nicht-Berücksichtigung; Entschädigungsfragen; Wünschbare Erweiterungen des Instruments Sachpläne). Für die Beantwortung dieser Fragen wurden Beispiele aus der Praxis diskutiert.

Aufgrund des ersten Gutachtens des VLP wurden verbleibende offene Fragen, welche in der Diskussion mit den Bundesstellen aufgekommen sind vertieft abklärt. Die Resultate der beiden Studien (Gutachten und Zusatzgutachten) wurden in einer VLP-Publikation publiziert. (VLP (2014) Raum und Umwelt 2/2014 „Der Sachplan des Bundes: ein unterschätztes Instrument“)

Mise en oeuvre et application
(Allemand)
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