Zweitwohnungen – Planungshilfe für die kantonale Richtplanung
Eine Einschränkung des Zweitwohnungsbaus kann nachteilige Folgen haben bezüglich der von Ortsansässigen genutzten Wohnungen, die keiner Erstwohnungsverpflichtung unterliegen. Neben den Erstwohnungen geraten auch Hotels unter Druck, die keiner Hotelzone zugewiesen sind.
Das ARE und des AGR des Kanton Bern haben eine Übersicht über raumplanerische Massnahmen, die der oben erwähnten Entwicklung entgegensteuern, erarbeiten lassen, die nun zu einer vollzugstauglichen Planungshilfe für die Gemeinden umgearbeitet wurde (ergänzende Publikation zur bestehenden Planungshilfe Zweitwohnungen).