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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T20/12.0039.KP
Projekttitel
Prüfauftrag Masterplan Cleantech zu Förderung P&D-Anlagen

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Innovation
Finanzierungsmodelle
Pilot- und Demonstrationsanlagen
Förderung
PPP
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Am 16.9.2011 hat der Bundesrat den Masterplan Cleantech unter dem Titel „Eine Strategie des Bundes für Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien" mit der Vision Fussabdruck 1 verabschiedet. Insgesamt wurden 17 verschiedenen Massnahmen beschlossen. Im Rahmen dieser Massnahmen soll auch die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers durch die Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Umwelttechnologiebereich geprüft werden und die diesbezüglichen Kosten ausgewiesen werden (Massnahme 3). Dabei sollen auch neue Finanzierungsmodelle untersucht werden, welche im Sinne von Public-Private-Partnerships (PPP) eine starke Wirtschaftsbeteiligung aufweisen. Gemäss dem Auftrag des Bundesrates sollen bestehende und neue Finanzierungsmodelle im Hinblick auf rechtliche und ökonomische Aspekte entwickelt und ausgewertet werden.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) fördert seit 1997 die Entwicklung innovativer Umwelttechnologien mit Finanzhilfen (www.bafu.admin.ch/innovation). Es unterstützt die Entwicklung von Anlagen und Verfahren, welche die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindern (Art. 49 Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes).

Durch den Fokus auf die Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen (ca. 80% des Budgets) und das Modell der Public-Private-Partnerships entspricht die Umwelttechnologieförderung des BAFU bereits heute der vom Bundesrat vorgegebenen Ausrichtung und soll deshalb entsprechend gestärkt und weiterentwickelt werden.

Projektziele
(Deutsch)
Wege zur Stärkung der Umwelttechnologieförderung sollen aufgezeigt werden.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)

Der Prüfauftrag wurde gemeinsam durch das BAFU und das BFE durchgeführt. Die Anwendbarkeit von PPP-Finanzierungsmodellen wurde auf folgenden vier Ebenen geprüft: 1. auf der Ebene eines Cleantech-Fördersystems, 2. auf der Ebene der Innovationsförderung in einem spezifischen Cleantech-Bereich, 3. auf der Ebene eines einzelnen Cleantech Pilot-, Demonstrations- oder Leuchtturmprojektes und 4. auf der Ebene eines Cleantech-Innovationsparks.

Die Analyse zeigt, dass PPP-Finanzierungsmodelle bei der Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten (P+D+L-Projekte) mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich eingesetzt werden können. Allerdings können sich bei der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall Hindernisse für eine PPP-Lösung ergeben, wenn beispielsweise, wie im Bereich der Hochschulförderung, der Bund nur Investitionsbeiträge, nicht aber Betriebsbeiträge gewähren kann.

Für die Ausgestaltung eines Cleantech-Fördersystems (Ebene 1) oder die Innovationsförderung in einem spezifischen Cleantech-Bereich (Ebene 2) ist der Spielraum für die Anwendung von PPP-Modellen gering, sie weisen keine gewichtigen Vorteile auf. Bei kleinen Projekten erwächst aus PPP-Modellen kein wesentlicher Zusatznutzen für den privaten Partner und verursacht einen höheren Aufwand in der öffentlichen Verwaltung. Bei grösseren, komplexen und dadurch risikoreicheren P+D+L-Projekten (Ebene 3) oder dem Aufbau eines Cleantech-Innovationsparks (Ebene 4) können PPP-Finanzierungsmodelle Vorteile aufweisen. Deshalb sollte insbesondere bei grösseren Innovationsvorhaben geprüft werden, ob mit PPP-Finanzierungsmodellen eine effizientere und bessere Zielerreichung bei der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Organisationen erreicht wird.

Im Gegensatz zu PPP-Modellen zur Bereitstellung von staatlicher Infrastruktur steht bei PPP-Modellen zur Förderung der Innovation nicht primär die finanzielle Optimierung einer staatlichen Leistung oder Beschaffung im Vordergrund, sondern die Beschaffung, Verwertung und Vermittlung von Informationen zur optimalen Unterstützung der privaten Innovatoren. Es soll deshalb geprüft werden, ob die Weisung der Eidgenössischen Finanzverwaltung zum Umgang mit PPP-Projekten in der Bundesverwaltung mit dem Spezialfall Innovationsförderung ergänzt werden kann.