Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP (Phase A)
Der Auftrag beschränkt sich auf die Überprüfung der „roten Zonen“ gemäss der Beschwerde des ARE. Die „rote Zone“ wurde vom ARE anhand einer geodatenbasierter Methodik grob ausgeschieden. Im Auftrag geht es darum, die roten Zonen“ aufgrund weiterer quantitativer und qualitativer Indikatoren zu überprüfen. Die Ergebnisse der Studie sollen Antworten zu folgenden Fragen bringen:
- Gehören alle „rote Zonen“, nur ein Teil der „roten Zonen“ oder gar keine „rote Zonen“ zu den schützenswerten Landschaften?
- Falls nur ein Teil der „roten Zonen“ zu den schützenswerten Landschaften gehört, sollen diese „roten Zonen“ bezeichnet werden.
Die Ergebnisse sind aufgrund nachvollziehbarer Kriterien insbesondere die Landschaftsaspekte zu begründen. Im Zentrum steht eine stichprobenhafte aber dennoch aussagekräftige Überprüfung. Dies erfordert ein gezieltes konzeptionelles Vorgehen, welches auch unterschiedliche Betrachtungsebenen (grossräumig, regionale, lokal) berücksichtigt. Die betrachteten Beispiele sind zu dokumentieren.
Die Phase A beschränkt sich auf einen Konzeptvorschlag, aus welchem folgende Rückschlüsse für einen allfälligen weiteren Auftrag (Phase B) erhalten werden sollen: Methode, Aufwand und Termine. Es steht jedoch noch nicht fest, ob die Phase B, die eigenlichte Überprüfung der „roten Zone“, durchgeführt wird. Dies wird erst am Ende des Auftrages (Phase A) entschieden. Dabei spiele auch politische Überlegungen eine Rolle.
Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP Hauptstudie (Phase B)
Der Auftrag beschränkt sich auf die Überprüfung der „roten Zonen“ gemäss der Beschwerde des ARE. Die „rote Zone“ wurde vom ARE anhand einer geodatenbasierter Methodik grob ausgeschieden. Im Auftrag geht es darum, die „roten Zonen“ im Kanton Tessin gesamthaft nach dem Vorgehenskonzept (Phase A) zu überprüfen. Die Ergebnisse der Hauptstudie werden Antworten auf folgenden Fragen bringen:
- Welche „rote Zonen“ oder Teile der „roten Zonen“ gehören zu den schützenswerten Landschaften?
- Wie geht man allenfals mit jenen Gebieten um, welche weiterhin zur „roten Zonen“ gehören.
Die Beurteilungen stützen sich auf nachvollziehbare Kriterien (Phase A). Das Vorgehenskonzept sieht dabei eine stichprobenhafte aber dennoch aussagekräftige Überprüfung vor. Es basiert auf unterschiedlichen Betrachtungsebenen (grossräumig, regional, lokal) in denen die roten Zonen auch aufgrund des Kontextes beurteilt werden. Die betrachteten Beispiele sind zu dokumentieren und die Beurteilung der roten Zonen auch im entsprechenden GIS-Datensatz des ARE differenziert (Zuordnung zu Typ 1 bis 6) festzuhalten oder als offene Beurteilung auszuweisen.
Die Anwendung der Methode wird auch auf ihre Auswirkungen auf die bestehenden Vollzugspraxis von Art. 39 Abs. 2 RPV durch das ARE überprüft. Die Auftragnehmenden beteiligen sich an einer Diskussionsrunde (1. Sitzung ) mit dem ARE.
Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP Abschluss (Phase C)
Der Auftrag beschränkt sich auf den Abschluss der noch offenen Grenzfälle und die Aufarbeitung der Dokumentation, so dass sie vom ARE weiterverwendet werden kann. Die Hauptphase B wurde mit der Sitzung vom 15. Juni abgeschlossen und hat eine ausführliche Dokumentation aller roten Zonen mit Text und Fotos ergeben. Verschiedene Grenzfälle sind aber noch neu zu beurteilen und die Dokumentation ist entsprechend anzupassen. Der Abschluss der Dokumentation ist so zu organisieren, dass eine Übersetzung auf italienisch möglichst einfach ist. Das ARE muss zudem für das Beschwerdeverfahren selbst Ausdrucke und Anpassungen der Dokumentation vornehmen können. Die Italienisch-Übersetzung ist nicht Teil des Auftrages. Die Grundlagenstudie ist mit der Phase C abgeschlossen.