ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
11046
Projekttitel
Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
Anzeigen
-
-
-
Kurzbeschreibung
Anzeigen
-
-
-
Projektziele
Anzeigen
-
-
-
Abstract
Anzeigen
-
-
-
Umsetzung und Anwendungen
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP

Stauffer & Studach AG, Ingenieurbüro, Chur
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP (Phase A)

Der Grossrat des Kantons Tessin hat den PUC–PEIP am 26.05.2009 verabschiedet. Der PUC-PEIP ist ein kantonaler Nutzungsplan, welcher  die schützenswerten Landschaften im Sinne des Art. 39 Abs. 2 RPV bezeichnet, ausscheidet und kartographisch darstellt. Am 28.10.10 hat das ARE eine Beschwerde gegen den kantonalen Nutzungsplan PUC PEIP eingereicht, welche zurzeit hängig ist. Schwerpunkt der Beschwerde ist die Ausscheidung von „roten Zonen“, deren Integration im PUC PEIP aus Sicht ARE noch zu überprüfen ist.



Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP Hauptstudie (Phase B)

Der Grossrat des Kantons Tessin hat den PUC–PEIP am 26.05.2009 verabschiedet. Der PUC-PEIP ist ein kantonaler Nutzungsplan, welcher  die schützenswerten Landschaften im Sinne des Art. 39 Abs. 2 RPV bezeichnet, ausscheidet und kartographisch darstellt. Am 28.10.10 hat das ARE eine Beschwerde gegen den kantonalen Nutzungsplan PUC PEIP eingereicht, welche zurzeit hängig ist. Schwerpunkt der Beschwerde ist die Ausscheidung von „roten Zonen“, deren Integration im PUC PEIP aus Sicht ARE noch zu überprüfen ist.

In einer Phase A wurden von den Auftragnehmenden das Vorgehenskonzept (Phase A) erarbeitet. An den Fallbeispielen Valle di Mugo, Verzascatal, Val Bavona und Cento Valli konnte das Konzept praktisch überprüft und mit dem Kanton Tessin besprochen werden. Dabei wurde der methodische Ansatz von allen Beteiligten (ARE, BAFU und Kanton Tessin) als sinnvoller Weg bewertet, um die Hauptstudie (Phase B) zu starten. Das methodische Vorgehen mit der Bewertung ist in einem Zwischenbericht beschrieben.



Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP Abschluss (Phase C)

Der Grossrat des Kantons Tessin hat den PUC–PEIP am 26.05.2009 verabschiedet. Der PUC-PEIP ist ein kantonaler Nutzungsplan, welcher  die schützenswerten Landschaften im Sinne des Art. 39 Abs. 2 RPV bezeichnet, ausscheidet und kartographisch darstellt. Am 28.10.10 hat das ARE eine Beschwerde gegen den kantonalen Nutzungsplan PUC PEIP eingereicht, welche zurzeit hängig ist. Schwerpunkt der Beschwerde ist die Ausscheidung von „roten Zonen“, deren Integration im PUC PEIP aus Sicht ARE noch zu überprüfen ist.

In einer Phase A wurde von den Auftragnehmenden das Vorgehenskonzept erarbeitet. In der Phase B wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt. Die Rückmeldungen auf die Ergebnisse der Hauptuntersuchung waren nach einer Fachbesprechung mit dem Kanton sehr positiv. An der Sitzung vom 15. Juni und der nachfolgenden Besichtigung am 28. Juni hat sich ergeben, dass aber die Zuweisung von einigen Grenzfällen noch zu klären ist und die Dokumentation entsprechend angepasst werden muss. Es handelt sich dabei um Mehraufwändungen, welche in den Phasen A und B nicht vorgesehen waren.

Projektziele
(Deutsch)

Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP (Phase A)

Der Auftrag beschränkt sich auf die Überprüfung der „roten Zonen“ gemäss der Beschwerde des ARE. Die „rote Zone“ wurde vom ARE anhand einer geodatenbasierter Methodik grob ausgeschieden. Im Auftrag geht es darum, die roten Zonen“ aufgrund weiterer quantitativer und qualitativer Indikatoren  zu überprüfen. Die Ergebnisse der Studie sollen Antworten zu folgenden Fragen bringen:
-        Gehören alle „rote Zonen“, nur ein Teil der „roten Zonen“ oder gar keine „rote Zonen“ zu den schützenswerten Landschaften?
-        Falls nur ein Teil der „roten Zonen“ zu den schützenswerten Landschaften gehört, sollen diese „roten Zonen“ bezeichnet werden.

Die Ergebnisse sind aufgrund nachvollziehbarer Kriterien insbesondere die Landschaftsaspekte zu begründen. Im Zentrum steht eine stichprobenhafte aber dennoch aussagekräftige Überprüfung. Dies erfordert ein gezieltes konzeptionelles Vorgehen, welches auch unterschiedliche Betrachtungsebenen (grossräumig, regionale, lokal) berücksichtigt. Die betrachteten Beispiele sind zu dokumentieren. 

Die Phase A beschränkt sich auf einen Konzeptvorschlag, aus welchem folgende Rückschlüsse für einen allfälligen weiteren Auftrag (Phase B) erhalten werden sollen: Methode, Aufwand und Termine. Es steht jedoch noch nicht fest, ob die Phase B, die eigenlichte Überprüfung der „roten Zone“, durchgeführt wird. Dies wird erst am Ende des Auftrages (Phase A) entschieden. Dabei spiele auch politische Überlegungen eine Rolle.



Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP Hauptstudie (Phase B)

Der Auftrag beschränkt sich auf die Überprüfung der „roten Zonen“ gemäss der Beschwerde des ARE. Die „rote Zone“ wurde vom ARE anhand einer geodatenbasierter Methodik grob ausgeschieden. Im Auftrag geht es darum, die „roten Zonen“ im Kanton Tessin gesamthaft nach dem Vorgehenskonzept (Phase A) zu überprüfen. Die Ergebnisse der Hauptstudie werden Antworten auf folgenden Fragen bringen:

-        Welche „rote Zonen“ oder Teile der „roten Zonen“ gehören zu den schützenswerten Landschaften?

-        Wie geht man allenfals mit jenen Gebieten um, welche weiterhin zur „roten Zonen“ gehören.

Die Beurteilungen stützen sich auf nachvollziehbare Kriterien (Phase A). Das Vorgehenskonzept sieht dabei eine stichprobenhafte aber dennoch aussagekräftige Überprüfung vor. Es basiert auf unterschiedlichen Betrachtungsebenen (grossräumig, regional, lokal) in denen die roten Zonen auch aufgrund des Kontextes beurteilt werden. Die betrachteten Beispiele sind zu dokumentieren und die Beurteilung der roten Zonen auch im entsprechenden GIS-Datensatz des ARE differenziert (Zuordnung zu Typ 1 bis 6) festzuhalten oder als offene Beurteilung auszuweisen.

Die Anwendung der Methode wird auch auf ihre Auswirkungen auf die bestehenden Vollzugspraxis von Art. 39 Abs. 2 RPV durch das ARE überprüft. Die Auftragnehmenden beteiligen sich an einer Diskussionsrunde (1. Sitzung ) mit dem ARE.



Überprüfung Zuweisung "rote Zone" in PUC-PEIP Abschluss (Phase C)

Der Auftrag beschränkt sich auf den Abschluss der noch offenen Grenzfälle und die Aufarbeitung der Dokumentation, so dass sie vom ARE weiterverwendet werden kann. Die Hauptphase B wurde mit der Sitzung vom 15. Juni abgeschlossen und hat eine ausführliche Dokumentation aller roten Zonen mit Text und Fotos ergeben. Verschiedene Grenzfälle sind aber noch neu zu beurteilen und die Dokumentation ist entsprechend anzupassen. Der Abschluss der Dokumentation ist so zu organisieren, dass eine Übersetzung auf italienisch möglichst einfach ist. Das ARE muss zudem für das Beschwerdeverfahren selbst Ausdrucke und Anpassungen der Dokumentation vornehmen können. Die Italienisch-Übersetzung ist nicht Teil des Auftrages. Die Grundlagenstudie ist mit der Phase C abgeschlossen.

Abstract
(Deutsch)
Das Büro Stauffer & Studach hat in Zusammenarbeit mit dem ARE ein systematisches Vorgehenskonzept zur Überprüfung der „Roten Zone“ im Kanton Tessin erarbeitet (Phase A). Dieses Vorgehenskonzept wurde danach in der Phase B erfolgreich angewandt, so dass die relevanten Landschaftsräume ermittelt und beurteilt werden konnten. Zu jedem Landschaftsraum wurde eine Dokumentation (Karte, Fotos mit der Beurteilung) hergestellt. Diese Angaben wurden intensiv auf Ihre Relevanz überprüft. In der Phase C wurde der Schlussbericht hergestellt, so dass die Grundlagenstudie für eine differenzierte Behandlung die Beschwerde des ARE verwendet werden konnte.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
--