Seit 1972 ist der Bund verfassungsmässig verpflichtet, Wohneigentum zu fördern. Durch die Wohneigentumsförderung soll der Erwerb von Wohneigentum einer breiten und hauptsächlich auch jungen Bevölkerung mit Familie zugänglich gemacht werden. Ein Förderungsinstrument sieht vor, Vorsorgegelder für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden. Als Vorsorgegelder gelten sowohl Mittel der 2. Säule als auch solche der Säule 3a. Gelder aus der Säule 3a können seit 1990 und solche aus der 2. Säule seit 1995 für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden.
Die Gelder können in Form eines Vorbezugs oder einer Verpfändung beansprucht werden. Mittel, welche in Form eines Vorbezugs verwendet werden, gelten bei hypothekarvergebenden Instituten im Unterschied zur Verpfändung als Eigenkapital. Durch den Vorbezug können somit die Belehnung und die Hypothekarzinskosten gesenkt werden. Nachteilig wirkt sich aus, dass der Vorbezug eine Rentenkürzung bewirkt, da das angesparte Vorsorgekapital um den vorbezogenen Betrag zuzüglich den aufgelaufenen Zinsen auf diesem Betrag geschmälert wird. Eine Verpfändung dagegen ermöglicht eine Belehnung des Wohneigentums bis zu 90%, da sie für das hypothekarvergebende Institut eine zusätzliche Sicherheit gibt. Ohne diese Zusatzsicherheit gewähren die meisten Institute eine Belehnung von höchstens 80%. Der Vorteil der Verpfändung liegt darin, dass das Vorsorgeguthaben
nicht reduziert wird, solange die Hypothekarforderungen bedient werden können und das Pfand nicht verwertet werden muss. Die Verpfändung führt jedoch aufgrund der höheren Verschuldung zu einem höheren Hypothekarzinsaufwand.
Im Rahmen des Projekts wurde untersucht, in welcher Höhe und in welcher Form Vorsorgegelder im Rahmen der Wohneigentumsförderung für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz beansprucht werden und wie das soziodemografische Profil der Beansprucher aussieht. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit 27 Wirtschaftspartnern eine umfangreiche Datenerhebung bei Wohneigentumsbesitzern durchgeführt. Dieser Datensatz hat es erlaubt, Unterschiede zwischen Beanspruchern und Nicht-Beanspruchern von Vorsorgegeldern aufzuzeigen. Erst die Kenntnis dieser Unterschiede erlaubt es, Aussagen bezüglich der Zielerreichung der Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern zu machen.