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Forschungsstelle
ARE
Projektnummer
11025
Projekttitel
Pferd und Raumplanung / Strategie "Streusiedlung"

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Pferd und Raumplanung / Strategie „Streusiedlung“

Rudolf Rohrbach, Bern
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

2003 hat das ARE die Wegleitung „Pferd und Raumplanung“ herausgegeben. Die Rahmenbe­dingungen rund um die Pferdehaltung ausserhalb der Bauzonen haben sich zwischenzeitlich verändert. Zum einen wurden das Raumplanungsgesetz und seine Verordnung revidiert (in Kraft seit dem 1. September 2007), zum anderen ist auf den 1. September 2008 die totalrevi­dierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten. Den veränderten rechtlichen Rahmenbedingun­gen soll durch eine entsprechende Aktualisierung der Wegleitung Rechnung getragen werden.

Am 21. September 2009 haben die eidgenössischen Räte der Parlamentarischen Initiative Dar­bellay („Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone“ [04.472]) Folge gegeben. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR) hat am 22. Februar 2011 beschlossen, diese Initiative im Rahmen der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (10.019) umzusetzen und das ARE beauftragt, ihr im Hinblick auf ihre Sitzungen im August 2011 ent­sprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Die Aktualisierung der Wegleitung und die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Dar­bellay haben insofern einen engen Bezug, als zunächst zu prüfen ist, ob den Anliegen der am 8. Oktober 2004 eingereichten Parlamentarischen Initiative durch die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen unter Ausnutzung der ihnen innewohnenden Spielräume vollumfänglich Rechnung getragen werden kann bzw. jene Probleme zu identifizieren, die nur dann einer Lö­sung zugeführt werden können, wenn das Recht entsprechend angepasst wird.

Der Umgang mit der Thematik der Streusiedlungen ist in der vergangenen Zeit nicht immer nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgt. Um hier Abhilfe zu schaffen, soll im Zusammenhang mit den Streusiedlungen ein kurzes Strategiepapier erarbeitet werden. Die zu erarbeitende ARE-Strategie „Streusiedlungen“ soll insbesondere die Richtplanprüfungen und allenfalls auch die Beurteilung konkreter Projekte erleichtern.

Projektziele
(Deutsch)

Mit der Aktualisierung der Wegleitung „Pferd und Raumplanung“ soll den Vollzugsbehörden transparent gemacht werden, wie das heute geltende Recht mit Blick auf die Pferdehaltung ausserhalb der Bauzonen anzuwenden ist und welche Spielräume das heute geltende Recht bietet. Auf diese Weise soll ein möglichst einheitlicher Vollzug über die Kantonsgrenzen erreicht werden. Mit Bezug auf die hobbymässige Pferdehaltung soll zudem ein einfach verständliches Faktenblatt den Pferde­halterinnen und Pferdehaltern gezielt und adressatengerecht aufzeigen, welche Möglichkeiten ihnen das geltende Raumplanungsrecht eröffnet.

Mit den Vorschlägen zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Darbellay sollen die Vor­aussetzungen geschaffen werden, um die auch nach den jüngsten Revisionen der einschlägi­gen Gesetzgebungen noch ungelösten Probleme lösen zu können, ohne dass dadurch grund­legende Ziele der Raumplanung, so insbesondere der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet unterlaufen werden.

Mit der ARE-Strategie „Streusiedlungen“ sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Thematik künftig in allen Kantonen, in denen sich Fragen im Zusammenhang mit den Streu­siedlungen und den sich darin befindlichen Bauten und Anlagen stellen, nach einheitlichen Ge­sichtspunkten angehen zu können.

Abstract
(Deutsch)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Pferdehaltung ausserhalb der Bauzonen haben sich seit der Herausgabe der Wegleitung „Pferd und Raumplanung“ im Jahr 2003 verändert. Zudem wurde der Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) Darbellay („Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone“ [04.472]) von den eidgenössischen Räten Folge gegeben; zur Umsetzung dieser Initiative wurde die Verwaltung beauftragt, der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Schliesslich ging es im Rahmen dieses Auftrags darum, die Voraussetzungen zu schaffen, damit jene Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Streusiedlungen und den darin befindlichen Bauten und Anlagen in den von der Thematik betroffenen Kantonen nach einheitlichen Gesichtspunkten angegangen werden können. 

Der Auftragnehmer hat das ARE bei der Klärung des Aktualisierungsbedarfs der Wegleitung „Pferd und Raumplanung“ unterstützt und zuhanden der begleitenden Arbeitsgruppe konkrete Textvorschläge erarbeitet. Er hatte auch ein einfach verständliches Faktenblatt zu erstellen, in dem den Pferdehalterinnen und Pferdehaltern gezielt und adressatengerecht aufgezeigt werden sollte, welche Möglichkeiten ihnen das geltende Raumplanungsrecht eröffnet. Die den neuen Rahmenbedingungen Rechnung tragende Wegleitung wurde 2011 publiziert und stellt eine nützliche Vollzugs- und Orientierungshilfe dar. Die Vorschläge des Beauftragten zur Umsetzung der Pa.Iv. Darbellay haben Eingang gefunden in den Bericht der UREK-N vom 24. April 2012. Die diesbezügliche Teilrevision des RPG und die mit Unterstützung des Beauftragten entsprechend revidierte Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) sind am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. 

Der Beauftragte hat schliesslich die interne Arbeitsgruppe, die mit der Erarbeitung der ARE-Strategie „Streusiedlungen“ befasst war, bezüglich aller rechtlicher Fragestellungen unterstützt. Schwergewichtig war dabei die Frage zu beantworten, nach welchen Kriterien der Bund im Rahmen der Richtplanprüfung über die Genehmigungsfähigkeit der Festlegung von Streusiedlungsgebieten entscheiden soll.

Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
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