2003 hat das ARE die Wegleitung „Pferd und Raumplanung“ herausgegeben. Die Rahmenbedingungen rund um die Pferdehaltung ausserhalb der Bauzonen haben sich zwischenzeitlich verändert. Zum einen wurden das Raumplanungsgesetz und seine Verordnung revidiert (in Kraft seit dem 1. September 2007), zum anderen ist auf den 1. September 2008 die totalrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten. Den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen soll durch eine entsprechende Aktualisierung der Wegleitung Rechnung getragen werden.
Am 21. September 2009 haben die eidgenössischen Räte der Parlamentarischen Initiative Darbellay („Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone“ [04.472]) Folge gegeben. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR) hat am 22. Februar 2011 beschlossen, diese Initiative im Rahmen der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (10.019) umzusetzen und das ARE beauftragt, ihr im Hinblick auf ihre Sitzungen im August 2011 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Die Aktualisierung der Wegleitung und die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Darbellay haben insofern einen engen Bezug, als zunächst zu prüfen ist, ob den Anliegen der am 8. Oktober 2004 eingereichten Parlamentarischen Initiative durch die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen unter Ausnutzung der ihnen innewohnenden Spielräume vollumfänglich Rechnung getragen werden kann bzw. jene Probleme zu identifizieren, die nur dann einer Lösung zugeführt werden können, wenn das Recht entsprechend angepasst wird.
Der Umgang mit der Thematik der Streusiedlungen ist in der vergangenen Zeit nicht immer nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgt. Um hier Abhilfe zu schaffen, soll im Zusammenhang mit den Streusiedlungen ein kurzes Strategiepapier erarbeitet werden. Die zu erarbeitende ARE-Strategie „Streusiedlungen“ soll insbesondere die Richtplanprüfungen und allenfalls auch die Beurteilung konkreter Projekte erleichtern.