Für das ARE ist die Quantifizierung der externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Transportrechnung im Allgemeinen und für die Festsetzung der Höhe der LSVA im Besonderen von grossem Interesse. Gemäss Art. 7 des Bundesgesetzes über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe muss die Berechnung der externen Kosten und Nutzen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen.
Mit vorliegendem Pilotprojekt soll ein Beitrag an die Methodendiskussion geleistet werden.
Detailliertere Informationen zum Inhalt und zum Vorgehen finden sich im Projektplan.
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